
(...) Mir ist bewusst, dass die Frage, wie aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidungen gesetzlich geregelt werden sollen, berechtigte Fragen aufgeworfen hat. Ich bin überzeugt, dass wir im Ergebnis eine Regelung gefunden haben, die die hier einschlägigen Rechtsgüter - das grundgesetzliche Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit einerseits und das grundrechtliche Elternrecht auf religiöse Erziehung andererseits - zum Ausgleich bringt und auch zum Rechtsfrieden beiträgt. (...)