Portrait von Peter Hintze
Peter Hintze
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Hintze zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Janina M. •

Frage an Peter Hintze von Janina M. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herrr Hintze,

ich habe schockiert feststellen muessen, dass Sie offenbar fuer das neue Gesetz zur Beschneidung von Jungen gestimmt haben.

Fakt ist, dass Kinder durch die Beschneidung einen koerperlich und medizinisch nicht notwendigen Eingriff ueber sich ergehen lassen muessen.

Neben den physischen Verlusten, darf nicht vergessen werden, dass wann immer ein Kind beschnitten wird, es sich um den größten Verlust, die Unterschlagung seines Rechts handelt, naemlich selbst über den eigenen Körper und sein eigenes Sexleben bestimmen zu können. Zudem haben zahlreiche wissenschaftliche Studien, aber auch Berichte von Betroffenen, belegt, dass die Bescheidung einen nicht unerheblichen Einfluss auf das sexuelle Empfinden hat. Es geht bei der Beschneidung generell um das Intimste überhaupt. Die Unversehrtheit der Kinder ist ein hohes Gut, welches niemals durch Religionen in Frage gestellt werden darf.

Können Sie mir daher bitte erklären, warum dies in Deutschl. weiterhin zugelassen werden soll und warum die Zerstuemmelung der Genitalien bei Jungen weniger schützenswert sein soll, als bei einem Mädchen? Und im Weiteren, ist nicht durch die Beschneidung die Würde des Menschen betroffen, die per Verfassung geschützt werden muss?

Ausserdem möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass sich inzwischen alle pädiatrischen Verbände in Deutschland und Europa gegen eine medizinisch nicht nötige Beschneidung ausgesprochen haben. Dieses Urteil der europäischen Kinderärzte koennen Sie sicherlich nicht ignorieren.

Wenn sich ein volljaehriger junger Mann freiwillig fuer die Beschneidung entscheidet, ist dies natuerlich zu akzeptieren, aber aus den oben genannten Gruenden sollte es verboten werden, minderjaehrige Jungen zu beschneiden.

Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, wenn die koerperliche Unversehrtheit von Kindern ohne medizinischen Grund in Deutschland nicht mehr garantiert ist?

Ich danke Ihnen schon im Voraus fuer Ihre Antwort.

Janina Meier

Portrait von Peter Hintze
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Meier,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund eines Übermittlungsproblems komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Ich bedauere dies sehr und bitte Sie, mir die späte Antwort nachzusehen.
Mir ist bewusst, dass die Frage, wie aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidungen gesetzlich geregelt werden sollen, berechtigte Fragen aufgeworfen hat. Ich bin überzeugt, dass wir im Ergebnis eine Regelung gefunden haben, die die hier einschlägigen Rechtsgüter - das grundgesetzliche Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit einerseits und das grundrechtliche Elternrecht auf religiöse Erziehung andererseits - zum Ausgleich bringt und auch zum Rechtsfrieden beiträgt. So sind die Voraussetzungen für einen Eingriff klar festgelegt worden. Entscheidend ist, dass religiöse Gründe vorliegen müssen und nur Ärzte und speziell ausgebildete Personen, die von Religionsgemeinschaften dafür vorgesehen wurden, diesen Eingriff vornehmen dürfen. Damit wird dem Kindeswohl ausreichend Rechnung getragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze