Wie möchten Sie die seit 2 Gen. zu hohe Viehdichte und Nitratwerte in Niedersachsen in den Griff bekommen.
Ein Viertel der Grundwassermessstellen zeigt offiziell zu hohe N-Belastung auf, ein größerer Teil ist medizinisch zweifelhaft; und die Untätigkeit der Politik sorgt nicht nur für hohe zu erwartende Strafzahlungen, sondern auch für gesundheitl. Belastungen. Der Grenzwert von 50 ist weit über der maximalen tolerierbaren Tagesdosis. Nicht umsonst ist der Grenzwert in der Schweiz nur halb so hoch. Als Jemand der aus gesundheitlichen, moralischen und ökologischen Bedenken auf Tierprodukte verzichtet,finde ich es unverständlich, dass die Auswirkungen und Folgekosten der Massentierhaltung auf die Allgemeinheit abwälzt wird. Wie wollen Sie als Mitglied des Landwirtschaftsausschusses eine Verbesserung erreichen?
Sehr geehrter Herr M.,
sauberes Wasser ist ein hohes Gut. Wir haben die Pflicht, unser Grundwasser vor zu hohem Nitrat-Eintrag zu schützen. Deshalb gibt es die europäische Nitratrichtlinie, die alle EU-Mitgliedsstaaten im Rahmen von Aktionsprogrammen umsetzen müssen. Die Richtlinie hat zum Ziel, unsere Gewässer und unser Grundwasser vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen. Klar ist, dass wir die Belastung unseres Wassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge verringern müssen. Daran müssen sich alle beteiligen.
Deutschland hat einen Nitratgrenzwert von 50 mg/l im Trink- und Grundwasser. Leider ist das Grundwasser in einigen Regionen Deutschlands zu hoch mit Nitrat belastet. Gebiete mit einer hohen Nitratbelastung des Grundwassers gelten als „rote Gebiete“. Für diese besonders belasteten Gebiete gibt es zusätzliche Auflagen bei der Landbewirtschaftung und Düngung. Für die Überwachung des Grundwasserzustandes in Deutschland gibt es eine Vielzahl von Messstellen.
Lange waren die Bemühungen Deutschlands nicht ausreichend. Deshalb bemängelte die EU-Kommission seit 2012 die deutsche Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Form der Dünge-Verordnung. Wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie läuft seit 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Mit der neuen Regierung und den beschlossenen Anpassungen konnte das Verfahren abgewendet werden. Das war ein wichtiger Schritt, um die millionenschweren Strafzahlungen zulasten der Allgemeinheit zu verhindern und natürlich auch für unseren Gesundheitsschutz.
Die von der EU-Kommissionen geforderten Nachbesserungen betrafen vor allem die Ausweisung der belasteten Gebiete. Daher haben die Bundesregierung und die Bundesländer mit der neuen „AVV Gebietsausweisung“ (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten) ein von der EU-Kommission akzeptiertes Verfahren zur Ausweisung belasteter Gebiete gefunden. In dem Zuge wurden die Landesdüngeverordnungen geändert und die nitratbelasteten Gebiete durch die Bundesländer zum Jahresende 2022 neu ausgewiesen. Übrigens: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern haben sich die nitratbelasteten Gebiete in Niedersachsen verringert. In den belasteten Gebieten gelten schärfere Auflagen und Regeln bei der Ausbringung von Stickstoffdünger. Damit soll eine übermäßige Düngung verhindert werden. Grundsätzlich soll die Düngung bedarfsgerecht sowie nach guter fachlicher Praxis erfolgen. Ein enger rechtlicher Rahmen sorgt dafür, dass die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Naturhaushalt nicht gefährdet werden.
Mit den vorgenommenen Änderungen wird den Kritikpunkten der EU-Kommission Rechnung getragen. Somit haben die landwirtschaftlichen Betriebe nach vielen Jahren der Unsicherheit nun endlich Planungssicherheit für ihre Anbau- und Düngeplanung.
Ich finde es richtig, dass wir endlich konsequenter handeln und die Vorgaben einhalten. Leider ist es auch so, dass die Regeneration des nitratbelasteten Grundwassers Jahrzehnte dauert. Umso entschiedener und weitsichtiger sollten wir handeln.
Sie haben auch die Landwirtschaft und die Tierhaltung angesprochen, die für den Großteil der Nitrateinträge verantwortlich sind. Hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf. Deshalb haben wir uns in unserem Koalitionsvertrag gezielte Vorhaben vorgenommen. Um Fläche und Tiere mehr in Einklang zu bringen, setzen wir uns für eine flächengebundene Tierhaltung ein. Auch mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag und setzen entsprechende Anreize (u.a. für mehr Platz und Weidehaltung).
Um einen Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer zu vermeiden, gelten bestimmte Abstandsregelungen und Begrünungsvorgaben. Dies wird in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt (z.B. Bundes-Wasserhaushaltsgesetz, Niedersächsisches Wassergesetz und Bundes-Düngeverordnung). Darüber hinaus fördern wir eine alternative Bodenbearbeitung, Zwischenfrüchte und Begrünung – all das sind Maßnahmen, um Bodenerosion und den Abtrag von Düngemitteln zu vermindern.
Mit Blick auf das Trinkwasser in Deutschland gibt es eine gute Nachricht: Trinkwasser ist das bestüberwachte Lebensmittel. Das Umweltbundesamt bestätigt: Seine Qualität ist durchweg sehr gut bis gut. Das gilt auch für die praktisch flächendeckende Einhaltung des Grenzwertes für Nitrat. Für die Qualität sorgen die Vorgaben der Trinkwasserverordnung, an die sich Wasserwerke halten müssen. Das bedeutet, dass keine Stoffe und Krankheitserreger in gesundheitsgefährdender Konzentration im Leitungswasser enthalten sein dürfen. Die Wasserwerke können Nitrat effektiv aus dem Grundwasser filtern. Ihnen stehen dafür verschiedene Verfahren zur Verfügung.
Ich bin froh, dass die Bundesregierung einen Plan vorgelegt hat, um die Nitratbelastung endlich in den Griff zu bekommen – das kommt unserem Klima, unserer Umwelt, unserer Landwirtschaft und unserer Gesundheit zugute.
Mit freundlichen Grüßen
Peggy Schierenbeck