Hallo Frau Schierenbeck, was unternehmen Sie, damit im neuen Tierschutzgesetz die entsetzlichen Langstreckentransporte verboten werden? Sorgen Sie dafür, dass der Online-Welpenhandel verboten wird?
Warum wird die Anbindehaltung von Rindern nicht verboten?
Sorgen Sie mit dafür, dass aus einem Tiernutzgesetz ein echtes Tierschutzgesetz wird?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich in diesem Sinne einsetzen und vor allem Ihre Fraktion überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen, Brigitte H.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Nicht zuletzt als Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages liegt mir der Tierschutz besonders am Herzen. Daher freut es mich außerordentlich, dass wir nun endlich eine Novelle des Tierschutzgesetzes auf den Weg bringen.
Hierzu gehört zum Beispiel die Anbindehaltung. Mit dem neuen Tierschutzgesetz wird die Anbindehaltung von Tieren grundsätzlich verboten. Die ganzjährige Anbindehaltung wird in zehn Jahren verboten, die „Kombihaltung“, in der die Tiere viel Zeit auf der Weide verbringen, bleibt unter weiterentwickelten Voraussetzungen für in landwirtschaftlichen Betrieben mit höchstens 50 über sechs Monate alten Rindern erlaubt. Dadurch haben auch kleine Höfe, die Rinder zurzeit ganzjährig angebunden halten, die Möglichkeit, innerhalb von zehn Jahren umzubauen oder auf eine weiterentwickelte „Kombihaltung“ umzustellen. Mit dieser Ausnahme will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewährleisten, dass bestehende Rinderhaltungen, die bei der Pflege von Almen und artenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen, weitergeführt werden können. Betroffene Betriebe haben für diese Entwicklungsmöglichkeiten zehn Jahre Zeit. Das ist ein Kompromiss, der Fortschritte beim Tierschutz bringt und weder den Beitrag der Weidewirtschaft auf Almen und Wiesen für den Naturschutz noch die besondere Situation kleiner Höfe außen vor lässt.
Auch der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen soll durch das neue Tierschutzgesetz besser bekämpft werden können. Zur genauen Ausgestaltung dieses Vorhabens laufen aktuell noch Gespräche. Alle Beteiligten sind sich in diesem Ziel jedoch einig.
Die von Ihnen angesprochenen Bedenken bezüglich Langstreckentransporten teile ich voll und ganz. Das BMEL hat in seinem Gesetzentwurf das Thema Tiertransporte ausgeklammert, weil es in erster Linie auf eine einheitliche Regelung auf EU-Ebene setzt. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz von Tieren beim Transport vorgelegt. Diese wurde noch nicht abgeschlossen und könnte nun, in der neuen Wahlperiode des EU-Parlaments, weiter vorangetrieben werden. Der Entwurf sieht zahlreiche Verbesserungen der Transportbedingungen für die Tiere vor. Die SPD-Fraktion wird sich dafür einsetzen, dass es schnellstmöglich zu einem Beschluss auf EU-Ebene und zur nationalen Umsetzung in Deutschland kommt.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Tierschutzgesetz die Lebensqualität etlicher Tiere verbessern können und danke Ihnen für Ihren Einsatz für den Tierschutz.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen,
Peggy Schierenbeck