
(...) Mit den gesetzlichen Regelungen des Jugendmedienschutzes soll verhindert werden, dass Kindern oder Jugendlichen der Zugang zu Medien ermöglicht wird, deren Inhalte geeignet sind, die Entwicklung oder Erziehung der Minderjährigen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu beeinträchtigen, d.h. negativ zu beeinflussen. (...)