Frage an Paul Lehrieder von Michaela K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Bei uns im Ort ist die Dorferneuerung in vollen gange, in Zuge dessen werden die Kanäle neu gemacht obwohl alles noch in ordnung ist . Wir müssen nun Kernbohrungen , Hausanschlüsse verlegen lassen und und . Wir fragten auch warum ? Die Antwort war ! der Landtag habe dies so beschlossen . Ist das wahr ? Danke und eine schöne Zeit .
Mit freundlichen Grüßen , M.kristen
Sehr geehrte Frau Kristen,
vielen Dank für Frage zur Dorferneuerung in Thüngersheim, die mich über abgeordnetenwatch erreicht hat.
Sie sprechen in dieser Frage an, dass in Ihrem Ort die Dorferneuerung in vollem Gange sei und in diesem Zug die Kanäle erneuert werden sollen, obwohl alles noch in Ordnung sei.
Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der Anordnung der Dorferneuerung bzw. der Ausführung der Dorferneuerung einerseits sowie der Kanalsanierung, sofern dieses erforderlich ist, andererseits.
Das eine hat mit dem anderen jedoch nichts zu tun. Die Kanalsanierung kann über das bayerische Dorferneuerungsprogramm grundsätzlich nicht gefördert werden.
Gleichwohl macht es Sinn, bevor eine Oberflächengestaltung (Pflasterung, Anlage von Grünstreifen, Erneuerung des Asphaltbelages) durchgeführt wird, selbstverständlich im Untergrund der Straßen und der Gehwege die leitungsgebundenen Einrichtungen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Sofern Kanäle schadhaft sind (dies kann durch Innenrohrbefahrungen mit Kameras auch vor dem Ausgraben bereits festgestellt werden), so macht es durchaus Sinn, die Kanäle zu erneuern, bevor in der Oberflächengestaltung Maßnahmen ergriffen werden.
In der Sache selbst sind jedoch sowohl die Straßengestaltung, Oberflächengestaltung, Pflastergestaltung im Gehwegbereich einerseits (Dorferneuerung), wie auch die Erneuerung der Kanäle Entscheidungen, die dem Gemeinderat von Thüngersheim vorbehalten bleiben und in keinem Fall durch den Bayerischen Landtag angeordnet werden.
Dem Landtag ist eine derart weitreichende Einflussnahme in gemeindliche Hoheitsrechte untersagt.
Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz verbrieft den Gemeinden das so genannte kommunale Selbstverwaltungsrecht und gibt dem Gemeinderat mit seinem Bürgermeister eine herausragend starke Stellung.
Sofern Teile des Kanals schadhaft sind, macht es durchaus Sinn, den Kanal, wie bereits eingangs ausgeführt, zur Durchführung von Oberflächenarbeiten zu erneuern und auch hier die Hausanschlüsse so zu verlegen, dass diese die nächsten Jahrzehnte einwandfrei und korrekt sind.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass bei undichten Kanälen möglicherweise auch unter dem Aspekt der Grundwasserbeeinträchtigung neben ökologischer Relevanz auch strafrechtliche Probleme der Gewässerverunreinigung in Frage kommen könnten. All dies wäre jedoch im Fall von Thüngersheim gesondert und eingehend zu prüfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft einigermaßen weiterhelfen konnte.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder MdB