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Paul Lehrieder
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Frage von Marcus A. •

Frage an Paul Lehrieder von Marcus A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

wie der Bayerische Rundfunk heute berichtete, wurden die Mitarbeiter eines fränkischen Unternehmens durch den Insolvenzverwalter der Firma zur Rückzahlung von Gehältner aufgefordert (siehe z.B. http://www.br-online.de/studio-franken/aktuelles-aus-franken/maintaldruck-gehaltsrueckzahlungen-2009-kw04-ID1232706722885.xml ).

Wie stehen Sie dazu?
Denken Sie, hier wäre eine Änderung des Gesetzes nötig?
Was halten Sie von der Idee, dass Arbeitssuchende bei der Einstellung einen Anspruch auf eine "Gehaltskaution" von drei Nettogehältern erhalten sollten?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Alleze,

vielen Dank für E-Mail zur Rückzahlungsaufforderung des Unternehmens Maintal-Druck an seine Mitarbeiter.

Der von Ihnen geschilderte Fall ist leider nicht der einzige. Er offenbart eine eklatante Schwäche der Insolvenzordnung, die meiner Meinung nach dringend behoben werden muss. Insolvenzrechtliche Anfechtungsvorschriften dürfen nicht mehr auf die Erfüllung von Vergütungsansprüchen der Beschäftigten angewendet werden. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Arbeit und Soziales der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, hat bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bereits darauf hin gewirkt, hier Abhilfe zu schaffen.

Nach der gegenwärtigen Regelung ist der erforderliche Schutz der Arbeitnehmer nicht mehr gewährleistet. Auch in der Krise des Unternehmens müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung ihres Arbeitsentgelts haben. Es bedeutet eine fragwürdige Beweiserleichterung zugunsten des Insolvenzverwalters, wenn beispielsweise schon die Ankündigung einer verzögerten Auszahlung von Vergütungsansprüchen darauf schließen lässt, dass die Arbeitnehmer über die Zahlungsunfähigkeit der Firma informiert sind.

Die Insolvenzordnung dient zwar der Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Gläubiger. Im Ergebnis wird dies aber teuer erkauft. Die Arbeitnehmer werden für ihre Betriebstreue bestraft und ihre Bereitschaft, in Krisensituationen des Betriebs finanzielle Opfer zu erbringen, im Keim erstickt. Wenn die Beschäftigten künftig aber statt verspätete Lohnzahlungen hinzunehmen, diese geltend machen oder sogar einklagen, obwohl durch einen vorläufigen Lohnverzicht eine wirtschaftliche Neuausrichtung erreicht werden könnte, so könnte dies zu einer Schlechterstellung der Gläubiger führen. Sicher scheint bei alldem nur, dass der Insolvenzverwalter sein Auskommen findet.

Ob die von Ihnen vorgeschlagene "Gehaltskaution" ein gangbarer Weg wäre, wird sicherlich im Lauf einer entsprechenden Gesetzesänderung diskutiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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