
(...) Zu 2: Die damalige Große Koalition hat im Jahr 2009 - ich persönlich war damals noch nicht Mitglied des Bundestages - mit dem Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) die aktuelle Rechtslage geschaffen. Ziel des Gesetzes war es, die vormals im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) enthaltene, in Teilen lückenhafte Verfahrensordnung im Familienrecht von Grund auf neu aufzustellen. (...)