(...) Entscheidend wird daher in den kommenden Wochen sein, wie sich nun die griechische Regierung verhält. Athen hat in den vergangenen Wochen und Monaten viel Vertrauen verspielt und es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die griechische Regierung nun bei den angekündigten Reformen in Vorleistung tritt. Ich persönlich konnte beispielsweise am vergangenen Freitag auch nur mit "Ja" stimmen, da das griechische Parlament zuvor erste Reformen beschlossen hatte. (...)
(...) Zur Frage der Nebentätigkeit habe ich Ihnen bereits umfänglich geantwortet. Da Sie § 99 StGB ansprechen, kann ich Ihnen bestätigen, dass sich derjenige, der für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, selbstverständlich strafbar macht, egal welchen Beruf er hat. (...)
(...) Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind grundsätzlich zulässig, müssen aber bei möglichen Interessenverknüpfungen angezeigt und veröffentlicht werden. Näheres ergibt sich aus den Verhaltensregeln, die Sie unter dem nachstehenden Link finden können. (...)
(...) Unter anderem fordern wir dabei, dass neben den im Gesetz genannten Ausschlussgebieten auch die Einzugsgebiete, in denen Wasser als Trinkwasser oder in Lebensmitteln genutzt wird, geschützt werden sollen. Insgesamt stehe ich dem Fracking, wie es derzeit von Unternehmen in Deutschland geplant ist, ablehnend gegenüber und habe dies auch hier bei abgeordnetenwatch schon mehrmals betont. Auch hier fehlt es also nicht an Transparenz. (...)
Sehr geehrte Frau Sckaer,
die Frage von Herr Grumpelt bezog sich auf die Regelungen in §§ 158 ff FamFG. Hierauf habe ich auch geantwortet.
(...) Die Zivilprozessordnung kennt in den Vorschriften zum Zeugenbeweis keine Regelung, die eine wie auch immer geartete Eignungsvoraussetzung normiert. Von den Parteien und gesetzlichen Vertretern abgesehen ist daher jedermann unterschiedslos als Zeuge zulässig. Als allgemeiner Grundsatz des Prozessrechts gilt somit, dass jedermanns Tatsachenkenntnis im Prozess verwendet werden kann, darf und soll. (...)