Frage an Patrick Sensburg von Wilfried M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
für Ihre Einlassung vom 3.7.2015 möchte ich mich zunächst bedanken.
Es bleiben zwei Fragen offen, auf die -vollständig und wahrheitsgemäß- einzugehen ich Sie höflichst bitte möchte:
1. Sind Sie der Auffassung, daß Sie und die anderen Abgeordneten nebenberuflich einer Tätigkeit als Agent / IM / V- Mann eines Geheimdienstes sein dürften, weil das den im Dokument ( https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/elmar-brok?sid=80868#overlay=frage-stellen/vielen-dank ) beschriebenen Verhaltensregeln nicht (aber doch wohl § 99 Strafgesetzbuch) zuwiderläuft?
2. Würden Sie sodann bitte unbedingt noch eingehen auf meine gestrige Hauptfrage? Mich interessiert weiterhin, ob andere Vertreter von Vertrauensberufen (anders als Berliner Psychotherapeuten) Ihrer Überzeugung zufolge problemlos IMs von Geheimdiensten - Privatgeheimdienste ("Strafor" und OSA, das geheime Scientology-Netzwerk bzw. CIAntlogy inbegriffen) - (gewesen) sein dürfen, insbesondere Ärzte, einschließlich Psychiater bzw. ärztliche Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Beamte, Angestellte im ö.D.. Falls Sie da einen Spielracum sehen sollten (anders als die Berliner Psychotherapeutenkammer in ihrem berufsethischen Kommentar K 7), bitte ich um eine stichhaltige Begründung. Hintergrund meiner Frage ist unter anderem die Ttsache, daß z.B. aus der Rechtsanwaltskammer Sachsen - Anhalt sinngemäß mitgeteilt wurde, die evtl. Mitarbeit bei "Scientology" falle unter das Privatgeheimnis der Kammermitglieder und würde ggf. von den Kammerverantwortlichen geschützt.
Beweis: Kopie des Schreibens unter 1)
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
1) Antwort vom 2.2.2015 http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF24022015_0003.pdf auf Fragen vom 27.12.2014 http://www.wilfriedmeissner.de/pdf/CCF29122014_0005.pdf
Sehr geehrter Herr Meißner,
haben Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage auf abgeordnetenwatch.de vom 04. Juli 2015.
Die Bezeichnung IM stammt aus der ehemaligen DDR und bedeutet Inoffizieller Mitarbeiter des MfS oder der DVP. Dementsprechendes gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Zur Frage der Nebentätigkeit habe ich Ihnen bereits umfänglich geantwortet. Da Sie § 99 StGB ansprechen, kann ich Ihnen bestätigen, dass sich derjenige, der für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, selbstverständlich strafbar macht, egal welchen Beruf er hat.
Ich kann Ihnen weiterhin mitteilen, dass für Berufsgeheimnisträger die allgemeinen Regeln zu den Verschwiegenheitspflichten gelten. Einen ersten Überblick können Sie hier gewinnen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht
Ich hoffe, Ihnen erneut weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit den besten Grüßen
Ihr
Patrick Sensburg