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Frage von Wilfried M. •

Frage an Patrick Sensburg von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Sensburg,

ein Ausschuss der Berliner Psychotherapeutenkammer hatte sich 2004 mit der Frage der Vereinbarkeit von Therapeuten- und Geheimdiensttätigkeit befasst.
In einem Kommentar ( http://www2.psychotherapeutenkammer-berlin.de/uploads/k7_kommentar_geheimdienst.pdf ) heißt es dazu:

"Der Ausschuss kam zu der Überzeugung, dass sich eine berufliche Tätigkeit als Psychotherapeutin und eine gleichzeitige geheimdienstliche Tätigkeit grundsätzlich ausschließen. Psychotherapeutinnen dürfen ihre psychotherapeutischen Kenntnisse und Fertigkeiten Geheimdiensten nicht zur Verfügung stellen." Eine evtl. frühere IM-Tätigkeit für das MfS der DDR würde eine berufsrechtliche Überprüfung nach sich ziehen. (Andere Geheimdienste,z.B. KGB, Mossad, BND, Office of Special Affairs, NSA oder CIA, werden in dem Dokument namentlich nicht extra erwähnt.)
Mich interessiert, ob andere Vertreter von Vertrauensberufen Ihrer Überzeugung zufolge problemlos IMs von Geheimdiensten - Privatgeheimdienste (1) inbegriffen - (gewesen) sein dürfen, insbesondere Ärzte, einschließlich Psychiater bzw. ärztliche Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Notare, Richter, Beamte, Angestellte im ö.D. .

Desweiteren interessiert mich, ob sich Bundestagsabgeordnete Ihrer Einschätzung zufolge als IMs betätigen dürften und ob es unter den gegenwärtig im Hohen Haus sitzenden welche gibt.

Ich bitte Sie um wahrheitsgemäße und vollständige Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr

1) z.B. "Stratfor" bzw. das "Office of Special Affairs"/"Scientology"

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meißner,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 03. Juli 2015.

Mir ist kein Fall bekannt, wo ein Mandatsträger neben seinem Amt einer Tätigkeit als freier Geheimdienstmitarbeiter nachgeht. Das Abgeordnetengesetz bestimmt, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages steht. Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat sind grundsätzlich zulässig, müssen aber bei möglichen Interessenverknüpfungen angezeigt und veröffentlicht werden. Näheres ergibt sich aus den Verhaltensregeln, die Sie unter dem nachstehenden Link finden können. http://www.bundestag.de/blob/194754/bc08b4bfbc8a9852b65b6be0b6b99b67/web_verhaltensregeln_2013-data.pdf

Mit den besten Grüßen
Ihr

Patrick Sensburg