Kann der Ausschluss Auslandsdeutscher von der Bundestagswahl noch verhindert werden?
Sehr geehrter Herr Schneider,
Ich bin Auslandsdeutscher. Die Wahlunterlagen zur Bundestagswahl werden erst ab dem 10.2. verschickt. Der Versand von Briefpost hier nach Dänemark dauert erfahrungsgemäß zwei Wochen, manchmal 10 Tage. Damit kämen die Unterlagen fast sicher NACH der Wahl bei mir an. Und dann müssen sie ja auch noch zurück nach Deutschland; hier bietet die Botschaft zwar einen Expressversand an, aber dafür müssten sie am 17.2. dort abgegeben werden. Ich sage ihnen ganz ehrlich: Das wird niemals funktionieren. In Dänemark wohnt eine fünfstellige Anzahl von Auslandsdeutschen, die damit um ihr Wahlrecht gebracht werden, also eine massive Verzerrung der Wahl. Von anderen, nichteuropäischen Ländern mit noch längerem/unzuverlässigerem Postweg rede ich erst gar nicht. Welche Lösung gibt es hierfür und wie kann ich mich am Ende beschweren? Ich halte das für unfassbar!
Mit freundlichen Gruessen
Andreas W.

Sehr geehrter Herr W.,
es stimmt, dass die Fristen zur Briefwahl bei dieser Bundestagswahl besonders kurz sind. Für Auslandsdeutsche gilt, dass sie sich bis zum 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen müssen. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 4. Februar, unterscheidet sich jedoch nach Gemeinde. Das Auswärtige Amt stellt seinen Kurierdienst - von der jeweiligen Botschaft an die Kurierstellen in Berlin und Bonn - zur Verfügung, damit die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in der Gemeinde des Wählers ankommen. In diesem Zusammenhang setzt das Auswärtige Amt Sonderkuriere ein. Alle Wahlunterlagen, die bis zum 22. Februar bei der Kurierstelle in Deutschland eintreffen, wird das Auswärtige Amt an die Post zum Versand an die Gemeinde des Wählers weitergeben. Die Post hat zugesichert, dass alle Wahlunterlagen, die bis einen Tag vor der Wahl bei den Kurierstellen eintreffen, rechtzeitig zugestellt werden können. Die Post setzt ebenfalls zusätzliches Personal ein. Es gilt jedoch zu prüfen, ob kommerzielle Expresspostdienste nicht doch schneller sind als der Kurierdienst des Auswärtigen Amtes. Am besten halten Sie hierzu Rücksprache mit der Botschaft in Kopenhagen. In jedem Fall empfiehlt sich, die Wahlunterlagen schnellstmöglich nach Erhalt zu versenden. Vor diesem Hintergrund bin ich zuversichtlich, dass Ihre Wahlunterlagen rechtzeitig bei Ihrer Heimatgemeinde eingehen werden.
Sollten Sie Ihre Rechte bei der Bundestagswahl verletzt sehen, können Sie Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einreichen. Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Wahl einlegen und so die Vorbereitung und Durchführung der Wahl auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss prüft die eingegangenen Beschwerden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder