Frage an Patrick Schnieder von Martin K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Schnieder,
der Presse ist zu entnehmen, dass sich die Union dazu bewegt weiter gehende Maßnahmen zu ergreifen, um Transparenz zu Nebeneinkünften (ihrer Mitglieder) zu erbringen und Vorfälle der (angeblichen) Vorteilsnahme, wie jetzt in den Schlagzeilen thematisiert, zu unterbinden.
1/ Organisationen wie Lobby Control fordern diese Transparenz seit langem - warum benötigt(e) ihre Fraktion weiter Belege und den aktuellen öffentlichen Druck für weitere Maßnahmen?
2/ In welcher Gestalt müssten „neue“ Erkenntnisse zu Tage kommen die Ihre Partei/Fraktion im Themenkomplex Umwelt- und Klimaschutz zur Bewegung bringen?
Mit den besten Grüßen aus der Eifel,
MK
Sehr geehrter Herr Konrad,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. März 2021 über Abgeordnetenwatch.
Wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, haben wir uns am vergangenen Freitag auf Grundlage unserer Transparenzoffensive auch mit unserem Koalitionspartner auf Eckpunkte für mehr Transparenz verständigt (mehr dazu unter https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/einigung-auf-verschaerfungen-der-transparenz-und-verhaltenspflichten-fuer-abgeord-nete). Demnach planen wir, dass Nebeneinkünfte bereits ab einem monatlichen Einkommen von 1.000 Euro bzw. bei ganzjährigen Tätigkeiten ab einem Gesamteinkommen von 3.000 Euro betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden (bisher erfolgt die Veröffentlichung nur in Stufen). Zudem ist vorgesehen, dass künftig auch Einkünfte aus Unternehmensbeteiligungen anzuzeigen sind und veröffentlicht werden, wenn der Abgeordnete mehr als 5 Prozent an einem Unternehmen hält. Auch der Bezug von Aktienoptionen als Gegenleistung für eine Nebentätigkeit wird künftig anzuzeigen sein. Darüber hinaus werden wir Abgeordneten eine von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag gesetzlich verbieten. Verstöße gegen dieses Verbot werden mit einem Ordnungsgeld geahndet. Außer-dem ist vorgesehen, dass die Gewinne aus solchen verbotenen Tätigkeiten ab-geschöpft werden können.
Das ist im Vergleich zur jetzigen Rechtslage ein deutliches Mehr an Transparenz. Unsere Maßnahmen werden dazu beitragen, dass Fälle wie die jetzt bekanntgewordenen in Zukunft möglichst nicht mehr geschehen können. Jetzt gilt es, so schnell wie möglich einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten. Unser Ziel ist es, den Entwurf im April in den Deutschen Bundestag einzubringen und dann zügig zu verabschieden.
Abschließend möchte ich noch einen Satz zum zweiten von Ihnen angesprochenen Thema sagen, dem Klimaschutz. Die Koalition hat bereits vor anderthalb Jahren ein sehr weitreichendes Klimaschutzpaket auf den Weg gebracht. Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Bepreisung von CO2 im Rahmen eines Emissionshandels. Die Preise für CO2, die seit dem 1. Januar diesen Jahres zu zahlen sind, werden in den kommenden Jahren sukzessive steigen. Unser Ansatz lautet, mit Anreizen die Menschen in unserem Land zu einem ressourcenschonenden Leben und Wirtschaften anzuhalten. Dafür ist ein Anreizsystem mit Verbrauchspreisen allemal besser geeignet als simple staatliche Verbote.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder