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Patrick Schnieder
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Frage von Peter S. •

Frage an Patrick Schnieder von Peter S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Schnieder,

vielen Dank für Ihre Antwort. In ihrer Antwort erkenne ich den Wunsch, durch eine Lobbyregister den Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren transparenter zu gestalten und verstehe dabei auch die Konsensfindung zwischen den Koalitionspartnern. Aus meiner Sicht wird damit der Versuch unternommen eine bessere Vertrauensbasis für den Bürger zu schaffen.

Ihre Antwort scheint mir jedoch ausbaufähig, denn es bleibt ein Thema in Ihrer Antwort ausgespart und deshalb möchte ich hier explizit nachfragen. Vielleicht habe ich dies in meiner ersten Frage nicht deutlich ausgedrückt. Ein Lobbyregister sollte, wie in anderen Europäischen Ländern bereits heute existent, sich nicht nur auf die Gesetzgebungsverfahren beschränken, sondern vielmehr auch im täglichen Regierungsgeschäft, außerhalb der Gesetzgebung Anwendung finden.

Verquickungen aus zu leuchten und transparenter zu machen, zwischen einerseits Interessenvertretungen und Industrie, und andererseits politischen Führungsebenen in den Ministerien, dem Zugang zur ministeriellen Entscheidungsebene und damit auch immer der mögliche Verdacht Partikularinteressen anstelle des Gemeinwohls durch zu setzten, wird anscheinend nicht von dem neuen Gesetzentwurf adressiert.

Sind Sie der Auffassung, das vom Ausschuss entworfene Lobbyregister, in den jüngsten Fällen Augustus Intelligence, Wirecard, Cum-Ex, Maut u.ä. Transparenz hätte schaffen könnte? Dies sind alles keine Gesetzgebungsverfahren.

Danke für Ihre Antwort
Peter Schoo

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Sehr geehrter Herr Schoo,

sehen Sie es mir nach, dass ich als Abgeordneter bei meiner Antwort vor allem die Gesetzgebung im Blick hatte. Hier aber ganz klar: Unsere Regelung würde grundsätzlich eine Registrierungspflicht auslösen, wenn sich ein Interessenvertreter mit den „politischen Führungsebenen in den Ministerien“ austauschen oder „Zugang zur ministeriellen Entscheidungsebene“ haben möchte. Diese Zitate von Ihnen beschreiben auch gut, worum es uns geht: Die Einflussnahme auf Entscheidungsträger soll eine Registrierungspflicht auslösen, egal ob sich die Einflussnahme auf Gesetzgebungsvorhaben oder andere Gegenstände richtet.

Ein Lobbyregister kann sicherlich einiges in Sachen Transparenz leisten, jedoch sollte man die Erwartungen an ein solche Register auch nicht überhöhen. Dass sich beispielsweise ein (ehemaliges) Dax-Unternehmen mit der Politik austauscht, hat wenig Aussagekraft. Aus keinem denkbaren Lobbyregister würden sich Rückschlüsse ziehen lassen, ob dieses Unternehmen ggf. betrügerisch handelt. Und ein Lobbyregister wird auch nicht aufklären können, ob in Hamburg eine Privatbank im Cum/Ex-Skandal und der Zeit von Olaf Scholz als Ersten Bürgermeister nun erfolgreich versucht hat, Einfluss auf Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe zu nehmen oder nicht. Diese Frage wird in Hamburg hoffentlich der dortige Untersuchungsausschuss klären.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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