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Patrick Schnieder
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Frage von Peter S. •

Frage an Patrick Schnieder von Peter S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Sehr geehrter Herr Schnieder,

Die CDU/CSU und SPD Fraktionen haben nach 1. Lesung einen gemeinsamen Gesetzentwurf für ein künftiges Lobbyregister in den Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung gegeben. Nach meinem Verständnis soll ein Lobbyregister mehr Transparenz in die Einflussnahme der Industrie und anderer Interessenvertreter bringen und damit Vertrauen in den Staat stärken.

Der Entwurf sieht nun jedoch nicht vor, dass auch Kontakte zur Regierung registriert werden müssen, somit Kontakte von Interessenvertretern auch in den Ministerien nicht transparent gemacht werden können. Hier aber wird unmittelbar gehandelt und ausgeführt; Einflussnahme an diesen Stellen genießt in der Interessenvertretung einen hohen Stellenwert. Diese über das Parlament hinausgehende Einflussnahme auf die Exekutive soll jedoch ausgenommen bleiben? Wie kann dies zu mehr Transparenz führen und zu mehr Vertrauen in staatliches Handeln beitragen?

Ferner sind Interessenvertretungen von "lokalem Charakter" ausgenommen, die in der Gesetzesvorlage nicht weiter bestimmt sind. Was soll unter einer Interessenvertretungen von "ausschließlich lokalem Charakter" verstanden werden? Ist hier ausschließlich Kommunalpolitik gemeint oder fordert es Unternehmen und Interessenvertreter nur auf, sich an die gewählten Vertreter im Wahlkreis des Firmensitzes zu wenden?

Ich möchte gerne wissen, wie Sie bzw. ihre Fraktion hierzu im Ausschuss Stellung nehmen werden, um für unsere Gesellschaft in Zukunft mit diesem Gesetzt mehr Transparenz und mehr Vertrauen zu schaffen.

Besten Dank für Ihre Antwort,
Peter Schoo

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schoo,

wir wollen ein Lobbyregister für den Bundestag und natürlich auch die Bundesregierung einführen, das umfassend und angemessen gleichzeitig ausgestaltet ist. CDU und CSU haben hierfür schon in den Jamaika-Verhandlungen 2017 entsprechende Vereinbarungen getroffen, die jetzige Regelung baut auf dieser Basis auf.

Besonders wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger: Wir stellen Transparenz bei der Interessenvertretung her, ohne den Kontakt zu Abgeordneten und das freie Mandat einzuschränken. Deshalb sind auch die von Ihnen angesprochenen Anliegen von lokalem Charakter ausgenommen. Das betrifft beispielsweise Bürgerinitiativen, die sich für lokale Anliegen einsetzen. Man könnte dort an eine Initiative für eine Ortsumgehung denken. Das Gesetz erläutert in der Begründung: Die Interessenvertretung hat in der Regel einen ausschließlich lokalen Charakter, wenn es sich um ein Anliegen handelt, das nur einen bestimmten Wahlkreis oder maximal zwei aneinander angrenzende Wahlkreise betrifft. Angelegenheiten mit Auswirkungen, die unmittelbar über zwei Wahlkreise hinausgehen, sind davon nicht erfasst. Das betrifft alle Eingaben zur Gesetzgebungsarbeit.

Im Übrigen haben Sie Recht: Die Bundesregierung muss von einem Lobbyregister erfasst werden. Die Koalitionsfraktionen haben Anfang September gemeinsam einen Gesetzentwurf beschlossen. Die Bundesregierung wurde gleichzeitig aufgefordert, die Erstreckung der Koalitionsregelung auf die Bundesregierung zu prüfen und hierfür eine Formulierungshilfe für die Fraktionen zu erarbeiten. Die Einbeziehung der Bundesregierung bei dem Gesetzentwurf war uns wichtig. Ein Lobbyregister kann, wenn es gut gemacht und angemessen ausgestaltet ist, noch mehr Transparenz in unsere Gesetzgebungsverfahren bringen. Wenn es nicht gut gemacht ist oder unangemessene Vorgaben macht, kann es aber auch zu schlechteren Gesetzen führen. Dies droht beispielsweise, wenn die Kontakte zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Politik so beeinträchtigt werden, dass manche durch den damit verbundenen Aufwand lieber von einer Kontaktaufnahme zu Abgeordneten oder auch den Ministerien Abstand nehmen. Das wollen wir nicht.

Mit dem Lobbyregister würde eine neue Zeit in Sachen Transparenz bei der Interessenvertretung beginnen. Die Regelung der Koalition erfüllt viele der auch international immer wieder geäußerten Anforderungen an ein Lobbyregister und ist darüber hinaus rechtssicher ausgestaltet.

In der Koalition konnten wir in den vergangenen Wochen viele Fragen klären, bei denen wir zunächst unterschiedliche Vorstellungen hatten. Es bleiben noch ein paar wenige strittige Fragen. Es hat den Anschein, dass wir als Union am Ende nicht alle unsere Punkte umsetzen können und ggf. gilt das am Ende auch für unseren Koalitionspartner. Wir sind jedenfalls kompromissbereit und sind zuletzt in vielen Punkten entgegengekommen, beispielsweise beim Wunsch der SPD die Gewerkschaften noch stärker zu schützen. Wir haben noch einen inhaltlichen Punkt und würden gerne die vielen Solo-Selbständigen und kleineren Agenturen vor der Marktmacht der großen Lobbyfirmen schützen. Wir fürchten mit dem jetzigen Entwurf einen Verdrängungswettbewerb. Bislang will die SPD aber leider nichts für die Solo-Selbständigen und kleineren Agenturen tun. Wir sind bereit, das Gesetz abzuschließen, das braucht aber einen Einigungswillen auf beiden Seiten.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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