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Patrick Schnieder
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Frage von Frank S. •

Frage an Patrick Schnieder von Frank S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

In Ihrer Antwort geben Sie an, dass wir seit 70 Jahren Frieden in Europa haben. Dem kann ich nicht ganz zustimmen. Pünktlich kurz vor dem 50. Geburtstag der NATO, nämlich am 24.03.1999, wurde aus dem Verteidigungsbündnis ein Angriffsbündnis. Es kam zur Bombardierung Serbiens. Die Kriegsgründe (angebliche Massaker, angeblich Konzentrationslager usw.) erwiesen sich nach dem Krieg als unwahr. Es wurden in Racak 45 Tote gefunden. Es handelte sich aber nicht wie offiziell behauptet um Zivilisten, sondern größtenteils um UCK-Kämpfer, die bei Kampfhandlungen ums Leben kamen (Quelle: der deutsche Brigadegeneral Heinz Loquai, während des Kosovo-Krieges bei der OSZE). Herr Schröder hat sich nach seiner Kanzlerschaft für die Lügen entschuldigt, die er der dt. Bevölkerung aufgetischt hat. Die Entschuldigungen der Herren Fischer und Scharping stehen noch aus. Serbien hat kein anderes Land angegriffen. Es gab kein UNO-Mandat für den Angriff. Somit war der Angriff der NATO eindeutig illegal. Eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gab es nicht und wird es nicht geben, da diese durch eine der Veto-Mächte verhindert würde. Dass die Bombardierung auch ein Verstoß gegen das Grundgesetz (Art. 26 (1) GG verbietet Angriffskriege) war und zudem strafrechtlich relevant (§ 13 VSTGB) wäre, sei nur am Rande erwähnt.
Ihnen ist sicher bekannt, dass auch z.B. der Krieg gegen Syrien (mit deutscher Beteiligung) illegal ist. Oder gab es einen Angriff Syriens auf ein anderes Land oder gibt es ein UNO-Mandat für die Bombardierung Syriens? Wie Sie wissen, ist auch nicht geklärt, wer das Giftgas eingesetzt hat. Ist Ihnen bekannt, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung die dt. Beteiligung an diesem Krieg ablehnt? Können Sie sich vorstellen, dass die immer schlechter werden Wahlergebnisse der CDU auch damit zusammenhängen, dass die Deutschen es satt sind, eine Krieg führende Nation zu sein?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

die Intervention der NATO in den Kosovo-Konflikt 1999 war erfolgt, nachdem alle politischen Bemühungen eine friedliche Lösung für den Konflikt zu finden, erfolglos verliefen. Ausschlaggebend war letztendlich das Scheitern der Verhandlungen zum Friedensvertrag von Rambouillet. Zuvor war bereits die Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrates, die beispielsweise einen Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien forderte, erfolglos geblieben. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, unterzeichnete die kosovo-albanische Delegation den Friedensvertrag von Rambouillet am 18. März 1999, wohingegen die jugoslawische Seite dies bis zuletzt verweigerte. Zweifelsfrei ist die darauffolgende militärische Intervention der NATO, die ohne Mandat des VN-Sicherheitsrates stattfand, bis heute beispielslos. Der damalige Einsatz erfolgte daher nach sorgfältiger Prüfung der rechtlichen Legitimität des Einsatzes und unter Würdigung der sich abzeichnenden humanitären Katastrophe im Kosovo sowie mit dem Ziel der Verwirklichung der Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrates. Bei der Operation der NATO handelte es sich um eine humanitäre Intervention zum Schutz der Menschenrechte im Kosovo. Die Resolution 1199 des VN-Sicherheitsrates stellte in diesem Zusammenhang „die exzessive und wahllose Gewaltanwendung seitens der serbischen Sicherheitskräfte und der jugoslawischen Armee, die zu zahlreichen Opfern unter der Zivilbevölkerung geführt haben und nach Schätzung des Generalsekretärs die Ursache für die Vertreibung von mehr als 230.000 Menschen waren“ sowie „zunehmende Verstöße gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“ fest. Die spätere Anklage von Slobodan Milošević vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag bestätigt diese Beurteilung. Bei der Beurteilung der völkerrechtlichen Legitimität des NATO-Einsatzes ist zudem zu berücksichtigen, dass die Bedeutung der Menschenrechte im Völkergewohnheitsrecht seit 1945 allgemein gestiegen ist. Vor diesem Hintergrund ist die militärische Operation der NATO aus meiner Sicht völkerrechtlich legitimiert.

Wie bereits in meiner Antwort vom 17. September beschrieben, gibt es keinen „Krieg gegen Syrien (mit deutscher Beteiligung)“. Der Einsatz der Bundeswehr findet, wie beschrieben, im Rahmen der Bekämpfung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ statt. In diesem Zusammenhang stelle ich fest, dass sich im Rahmen der ARD-Umfrage „Deutschlandtrend“ (Dezember 2015) eine deutliche Mehrheit der befragten Deutschen für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien aussprach.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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