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Patrick Schnieder
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Frage von Frank S. •

Frage an Patrick Schnieder von Frank S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Der NATO-Generalsekretär Stoltenberg hat wiederholt betont (jetzt wieder in einem Beitrag für das britische Portal “Prospect“), dass ein Cyberangriff auf ein NATO-Land ein Kriegsgrund wäre und den Verteidigungsfall auslösen würde.

Was halten Sie von dieser Aussage, eingedenk der Tatsache,

- dass versierte Hacker die Spuren in jedes beliebige Land legen können,
- dass die USA vor einigen Tagen (Quelle: Spiegel online vom 29.08.2019 mit Hinweis auf The New York Times und Washington Post) das gesamte militärische Computersystem des Iran lahmgelegt haben,
- dass die USA laut eigenen Angaben in diesem Jahr die gesamte Infrastruktur Russlands mit Viren durchsetzt haben (Quelle: The New York Times vom 15.06.2019)?

Sollte Russland jetzt auch einen Krieg anfangen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

gerne nehme ich zu Ihrer Frage hinsichtlich des Umgangs mit Cyberangriffen Stellung. Hinsichtlich der von Ihnen angeführten Angriffe der USA auf die militärischen Computersysteme des Iran sowie auf Infrastruktursystem Russlands ist festzuhalten, dass es sich hierbei um unbestätigte Presseberichte handelt. Ich hoffe daher auf Ihr Verständnis, dass ich diese Berichte nicht kommentieren werde.

Es ist richtig, dass ein Bündnisfall gemäß Artikel 5 des Nordatlantikpaktes auch durch einen Cyberangriff ausgelöst werden kann. Denn ab einer bestimmten Größenordnung ist ein Cyberangriff mit einem bewaffneten Angriff gleichzusetzen. Eine pauschale Beurteilung, wann ein Bündnisfall begründet ist, ist somit nicht möglich. Die Gefahr, die von staatlich gesteuerten Cyberangriffen ausgeht, wird zunehmend größer. Deutschland ist dabei aufgrund seiner geopolitischen Lage, als Standort zahlreicher Unternehmen der Zukunftstechnologie sowie seiner zentralen Rolle in der Europäischen Union und in der Nato ebenfalls im Fokus derartiger Attacken. Insofern liegt es im deutschen Interesse, dass der Bündnisfall auch aufgrund eines Cyberangriffs eintreten kann. Die Möglichkeit der Feststellung des Bündnisfalls als Reaktion auf Cyberangriffe sollte dabei auch als Instrument der Abschreckung anerkannt werden.

Zurecht verweisen Sie in diesem Zusammenhang darauf, dass es Angreifern möglich ist, ihre Spuren zu verwischen. Die Zuordnung eines Cyberangriffs ist für die Sicherheitsbehörden zweifelsfrei schwieriger und herausfordernder als bei konventionellen Angriffen. Gleichwohl hat die Vergangenheit gezeigt, dass es den Nachrichtendiensten durchaus möglich ist, die Strukturen und die Urheber eines Cyberangriffs aufzudecken. Zu nennen sind hier beispielsweise die Cyberangriffskampagnen APT 28, besser bekannt als Fancy Bear, und APT 29, besser bekannt als Cozy Bear, die die zuständigen Sicherheitsbehörden russischen staatlichen Stellen zuordnen konnten.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes festhalten: Die Bereitschaft und Fähigkeit, gemeinsam militärisch zu handeln, bilden den Markenkern der NATO, der uns zusammen mit der europäischen Integration seit 70 Jahren Frieden in Europa ermöglicht. Daher ist es aus deutscher Sicht von enormer Bedeutung, dass die Funktions- und Einsatzfähigkeit des Bündnisses stetig weiterentwickelt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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