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Patrick Schnieder
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Frage von Metin D. •

Frage an Patrick Schnieder von Metin D. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre neuerliche Nachricht zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Als Abgeordneter eines überaus ländlich strukturierten Wahlkreises bin ich mit den negativen Konsequenzen des unzureichenden öffentlichen Verkehrsangebots außerhalb der Ballungsräume täglich konfrontiert. In vielen Regionen ist das Anbieten eines attraktiven Fernverkehrs in einer Taktung, die den Umstieg vom eigenen Auto auf das öffentliche Verkehrsnetz erlaubt und gleichzeitig eine ausreichende Flexibilität ermöglicht, auch unter Inanspruchnahme von Fördermitteln wirtschaftlich nicht darstellbar.
Aus diesem Grund haben wir uns mit der SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Personenbeförderungsrecht mit Blick auf die Potenziale der Digitalisierung zu modernisieren und für neue Mobilitätsangebote zu öffnen, die insbesondere das verkehrliche Angebot im ländlichen Raum entscheidend stärken sollen.
Es geht an dieser Stelle darum, die bestehenden Angebote des ÖV sowie des Taxigewerbes zu ergänzen und nicht zu ersetzen. Durch die Öffnung des PBefG soll es möglich werden, dass On-Demand-Verkehre Lücken in ÖPNV-Fahrplänen schließen und kleinteilige Tür-zu-Haltestelle-Verkehre, die mit großen und starren ÖV-Gefäßen nicht sinnvoll bedient werden können, angeboten werden. Indem wir Möglichkeiten schaffen, die erste und letzte Meile zu überbrücken, wollen wir zudem dazu beitragen, den ÖPNV mit digitalen Angeboten attraktiver zu machen. Für eine effiziente Bündelung von Verkehrsteilnehmern mit ähnlichen Routenwünschen wird jedoch die Aufhebung des Poolingverbots sowie die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen für notwendig erachtet.
Nichtsdestotrotz wird der Taxiverkehr auch zukünftig zur Daseinsvorsorge zählen. Aus diesem Grund hat Bundesverkehrsminister Scheuer deutlich gemacht, dass einige Bereiche neuen Angeboten verwehrt bleiben sollen. Das Recht, heranwinkende Kunden aufzunehmen und an Ständen auf Kunden zu warten, soll exklusiv beim Taxigewerbe verbleiben, um „Rosinenpickerei“ zu vermeiden. Die Kommunen sollen zudem ein starkes Mitspracherecht erhalten, welche Angebote sie genehmigen möchten. Indem wir gleichzeitig für eine gezielte regulatorische Entlastung der Taxi- und Mietwagenbranche sorgen, wollen wir sicherstellen, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Einen gewissen Grad an zusätzlichem Wettbewerb werden wir jedoch zulassen müssen.
Es gibt bereits heute verschiedene Betreiber in Deutschland, die vergleichbare Beförderungsdienstleistungen anbieten und hierfür eine Ausnahmegenehmigung nutzen. Da wir sicherstellen wollen, dass neue plattformbasierte Mobilitätsangebote den Bürger in sämtlichen ländlichen Regionen in Deutschland zur Verfügung stehen, benötigen wir eine bundesweit einheitliche rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung, die wir mit der Novelle des PBefG schaffen wollen.
Uns ist bekannt, dass die Angebote von Mobilitätsplattformen wie Uber in einigen Metropolen zu zusätzlichem Verkehr auf der Straße geführt haben. Es ist daher umso wichtiger, einen sorgfältig vorbereiteten Entwurf vorzulegen, der gleichermaßen auf die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technische Entwicklungen, aber auch auf fairen Wettbewerb und soziale Standards Rücksicht nimmt. Bundesverkehrsminister Scheuer wird hierzu rechtzeitig das Gespräch mit der Branche sowie den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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