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Patrick Schnieder
CDU
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Frage von Metin D. •

Frage an Patrick Schnieder von Metin D. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Schnieder,

mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.

Mit freundlichen Grüßen

M. D.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur geplanten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Als Abgeordneter eines überaus ländlich strukturierten Wahlkreises bin ich mit den negativen Konsequenzen des unzureichenden öffentlichen Verkehrsangebots außerhalb der Ballungsräume täglich konfrontiert. In vielen Regionen ist das Anbieten eines attraktiven Fernverkehrs in einer Taktung, die den Umstieg vom eigenen Auto auf das öffentliche Verkehrsnetz erlaubt und gleichzeitig eine ausreichende Flexibilität ermöglicht, auch unter Inanspruchnahme von Fördermitteln wirtschaftlich nicht darstellbar.

Aus diesem Grund haben wir uns mit der SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Personenbeförderungsrecht mit Blick auf die Potenziale der Digitalisierung zu modernisieren und für neue Mobilitätsangebote zu öffnen, die insbesondere das verkehrliche Angebot im ländlichen Raum entscheidend stärken sollen.

Es geht an dieser Stelle darum, die bestehenden Angebote des ÖV sowie des Taxigewerbes zu ergänzen und nicht zu ersetzen. Durch die Öffnung des PBefG soll es möglich werden, dass On-Demand-Verkehre Lücken in ÖPNV-Fahrplänen schließen und kleinteilige Tür-zu-Haltestelle-Verkehre, die mit großen und starren ÖV-Gefäßen nicht sinnvoll bedient werden können, angeboten werden. Indem wir Möglichkeiten schaffen, die erste und letzte Meile zu überbrücken, wollen wir zudem dazu beitragen, den ÖPNV mit digitalen Angeboten attraktiver zu machen.

Nichtsdestotrotz wird der Taxiverkehr auch zukünftig zur Daseinsvorsorge zählen. Aus diesem Grund hat Bundesverkehrsminister Scheuer deutlich gemacht, dass einige Bereiche neuen Angeboten verwehrt bleiben sollen. Das Recht, heranwinkende Kunden aufzunehmen und an Ständen auf Kunden zu warten, soll exklusiv beim Taxigewerbe verbleiben, um „Rosinenpickerei“ zu vermeiden. Die Kommunen sollen zudem ein starkes Mitspracherecht erhalten, welche Angebote sie genehmigen möchten. Indem wir gleichzeitig für eine gezielte regulatorische Entlastung der Taxi- und Mietwagenbranche sorgen, wollen wir sicherstellen, dass ein fairer Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt. Einen gewissen Grad an zusätzlichem Wettbewerb werden wir jedoch zulassen müssen.

Es gibt bereits heute verschiedene Betreiber in Deutschland, die vergleichbare Beförderungsdienstleistungen anbieten und hierfür eine Ausnahmegenehmigung nutzen. Da wir sicherstellen wollen, dass neue plattformbasierte Mobilitätsangebote den Bürger in sämtlichen ländlichen Regionen in Deutschland zur Verfügung stehen, benötigen wir eine bundesweit einheitliche rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung, die wir mit der Novelle des PBefG schaffen wollen.

Uns ist bekannt, dass die Angebote von Mobilitätsplattformen wie Uber in einigen Metropolen zu zusätzlichem Verkehr auf der Straße geführt haben. Es ist daher umso wichtiger, einen sorgfältig vorbereiteten Entwurf vorzulegen, der gleichermaßen auf die sich ändernden Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und neue technische Entwicklungen, aber auch auf fairen Wettbewerb und soziale Standards Rücksicht nimmt. Bundesverkehrsminister Scheuer wird hierzu rechtzeitig das Gespräch mit der Branche sowie den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden suchen.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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