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Patrick Schnieder
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Frage von Ralph L. •

Frage an Patrick Schnieder von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schnieder,

Ich hatte beim Bundesrechnungshof um Zusendung der Prüfberichte für die Finanzen der Fraktionen gebeten, die nach dortige Auskunft 2013 und 2017 erstellt wurden. Der Bundesrechnungshof verweigert die Herausgabe mit dem Argument, dass Ihre Fraktionen wie auch die anderen Fraktionen de Herausgabe widersprochen haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach die öffentliche Berichterstattung über die Fraktionsfinanzen angeordnet. Zu dieser öffentlichen und transparenten Berichterstattung zählen logischer Weise auch die Prüfberichte, da ansonsten sich die Öffentlichkeit wie verfassungsrechtlich gewollt kein Bild machen kann.
Hinsichtlich der einzelnen vom Bundesrechnungshof genannten Gründe darf ich auf meine Antwort an die Behörde vom 10. Oktober 2018 verweisen (siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/prufberichte-bundestagsfraktionen ).

Ich bitte zunächst um Klärung, ob Ihre Fraktion tatsächlich de Herausgabe widersprochen hat und wieso. Ich würde mich freuen, wenn Sie dabei auch hinsichtlich der von mir dargelegten Gegenargumentationen eingehen könnten.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L.,

gerne erläutere ich Ihnen die Einschätzung unserer Fraktion zur Einsichtnahme in die Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes zu Ausgaben der Fraktionen im Deutschen Bundestag.

Wie Sie wissen, hat der Gesetzgeber mit § 96 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung eine Regelung geschaffen, die Voraussetzung und Grenzen regelt, unter denen Informationen aus Prüfmitteilungen des Bundesrechnungshofes erteilt werden dürfen. Ich halte es für richtig, dass die Erteilung von solchen Auskünften danach im Ermessen des Bundesrechnungshofes liegt, der mit seiner richterlichen Unabhängigkeit in jedem Einzelfall eine Abwägung vornehmen und begründen muss. Wie ich Ihren Unterlagen entnehmen konnte, hat der Bundesrechnungshof seine Entscheidung Ihnen gegenüber sehr ausführlich dargelegt und begründet. Dass Sie zu einer anderen Einschätzung kommen, kann und möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten. Erklären möchte ich aber doch, warum wir einer Weitergabe der Prüfmitteilungen ohne weiteres nicht zustimmen können.

Solche Prüfmitteilungen geben Einblick in den Kern der politischen Willensbildung im parlamentarischen Raum und wären beispielsweise auch für die übrigen Fraktionen im Deutschen Bundestag von großem Interesse. Ich bitte daher um Verständnis, dass wir an dieser Stelle die Interessen der Fraktion mit ihren Mitgliedern schützen müssen. Im Übrigen spricht auch das Abgeordnetengesetz dagegen, denn durch eine Weitergabe würde die gesetzlich vorgesehenen Offenlegungspflichten bezüglich der Fraktionsfinanzen nach § 53 AbgG umgangen. Danach sollen nämlich nur die Gesamtausgaben für die einzelnen Ausgabenbereiche angegeben werden und gerade keine Einzelaufschlüsselung. Zudem mussten wir bei unserer Abwägung auch berücksichtigen, dass ohne unseren Widerspruch die begehrten Informationen zwar nicht direkt bei den Fraktionen hätten eingesehen werden können (die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat dies ausgeschlossen), sehr wohl aber über den Umweg des Bundesrechnungshofs, dem wir selbstverständlich alle geforderten Unterlagen vorlegen. Auch das wäre faktisch eine Umgehung der insoweit klaren Gesetzeslage, durch welche jeder Antragsteller an Informationen über die internen Abläufe in den Fraktionen kommen könnte, die wir selbst zu verweigern berechtigt wären.

Ich werde Sie vermutlich auch mit dieser Antwort nicht überzeugen können, der politischen Willensbildung im parlamentarischen Raum als Kern der Mandatsausübung einen höheren Stellenwert einzuräumen. Mit diesem Dissens werden wir daher leben müssen und in einer Demokratie auch gut können.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

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