Frage an Patrick Schnieder von Hannah M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Schnieder,
Wie werden sie am Donnerstag bei der Abstimmung, bzgl der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges , abstimmen?
Und, wenn sie diesen weiterhin aussetzen möchten, warum?
MfG Hannnah M.
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und somit der Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte zugestimmt. Gerne erläutere ich Ihnen die Gründe hierfür.
In Hinblick auf die Integration Schutzsuchender ist es von entscheidender Bedeutung, die Grenzen der Integrationsfähigkeit der einheimischen Bevölkerung zu achten und in gleicher Weise sicherzustellen, dass wichtige Ressourcen zur Integration (z.B.: Wohnraum, Plätze in Integrationskursen, Schulen und Kindertagesstätten) in ausreichendem Maße vorhanden sind. Derzeit ist zu beobachten, dass die Kommunen, die für die Bereitstellung und Zuweisung dieser Ressourcen verantwortlich sind, in diesem Bereich über erhebliche Probleme klagen. In vielen Fällen sind die genannten Ressourcen erschöpft und damit fehlen die Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Hinzu kommt, dass die in der vergangenen Legislaturperiode geschaffene Wohnsitzauflage in vielen Bundesländern nur in unzureichendem Maße Anwendung findet. Dies führt dazu, dass sich die Geflüchteten stark auf Städte und Ballungsgebiete konzentrieren, was zu einer zusätzlichen Überforderung der betroffenen Kommunen führt und darüber hinaus die Gefahr der Entstehung von sozialen Brennpunkten erhöht. Hierdurch wird auch die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft negativ bewirkt. Bereits heute ist zu beobachten, dass Städte eine negative Wohnsitzauflage beantragen, da sie die Aufnahme neuer Schutzsuchender nicht mehr bewerkstelligen können. Die Wiedereinführung eines uneingeschränkten Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte würde diese Entwicklung nur verstärken. Zumal es keine belastbaren Erkenntnisse darüber gibt, in welcher Größenordnung sich dieser bewegen würde.
Im Rahmen einer Anhörung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages zum Thema haben sowohl der Deutsche Landkreistag als auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund diese Problemlage sehr deutlich dargestellt und bestätigt. Diesen Umstand zu ignorieren und einen bedingungslosen Familiennachzug zu gewährleisten, wäre daher fahrlässig und auch nicht im Sinne der bereits zu uns Geflüchteten.
Selbstverständlich darf die Rolle der Familienzusammenführung bei der Integration nicht außer Acht gelassen oder unterschätzt werden. Die Trennung von der Familie stellt für den Einzelnen eine enorme Belastung dar und kann im Einzelfall die Integration zweifellos erschweren. Für meine Fraktion und mich ist die Integrationsfähigkeit Deutschlands mit den bereits beschriebenen Faktoren aber prioritär zu erachten, da sie Grundvoraussetzung dafür ist, dass Integration überhaupt gelingen kann.
Es ist Aufgabe der Politik einen Ausgleich zwischen den beiden genannten Interessenslagen zu finden. Diese Kompromisslösung haben wir im Rahmen der Sondierungsgespräche sowie Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD erarbeitet. Diese findet sich nun auch in dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 01. Februar wieder. Konkret ist vorgesehen, die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, die zum 16. März 2018 ausläuft, bis zum 31. Juli 2018 zu verlängern. Anschließend soll insgesamt 1.000 Ehepartnern sowie minderjährige Kindern pro Monat und aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Unberührt hiervon bleibt der Familiennachzug nach §§ 22, 23 AufenthG, wonach Ausändern aus dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann oder eine oberste Landesbehörde aus humanitären Gründen dies anordnen kann. Ebenso betrifft die Regelung all jene nicht, die den Asyl- oder Flüchtlingsstatus erhalten haben. Dabei ist auch zu beachten, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen diesen Schutzstatus und dem subsidiären Schutz gibt. Bei subsidiär Schutzberechtigten ist von vornherein klar, dass diese nicht dauerhaft in Deutschland bleiben werden, sondern bei entsprechend positiver Veränderung im Herkunftsland zurückkehren werden und müssen.
Diese neue Regelung betrifft also nur einen beschränkten Personenkreis und stellt daher einen guten Ausgleich zwischen der Wahrung der Integrationsfähigkeit unseres Landes auf der einen Seite und der Wahrung unserer humanitären Verpflichtungen auf der anderen Seite dar.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder