Frage an Patrick Schnieder von Willi W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr MdB Patrick Schnieder!
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Sie behaupten am 12.7.2011:
"Grundsätzlich kann man die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichen.“
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Falsch:
Grundsätzlich ist ein Vergleich möglich, ja sogar erforderlich,
weil die Abgeordneten-Entschädigung die Grundlage für die Altersentschädigung der Abgeord-neten ist, für die die Abgeordneten im Vergleich zu Mio gesetzl. Rentner/innen keine Beiträge einzahlen.
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Frage: Korrigieren Sie nun Ihre Behauptung oder zögern Sie noch?
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Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung:
1.7.1989 .............................. = 4.715 €
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12.2007 = ............................ = 7.009 €
1.1.2008 = 4,70 % = 330 € = 7.339 €
1.1.2009 = 4,48 % = 329 € = 7.668 €
1.1.2012 = 3,81 % = 292 € = 7.960 €
1.1.2013 = 3,67 % = 292 € = 8.252 €
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in 5 Jahren = 16,66 % = 1.243 €
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16,66 % Erhöhung in 5 Jahren erhöht die Altersentschädigung nach 27 MdB-Jahren um 839 € pro Monat.
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Übrigens;
vom 1.7.1989 bis 1.1.2013 wurde die Abgeordnetenentschädigung um 3.537 € erhöht,
sprich: 75 % seit der Vereinigung.
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Erhöhungen der gesetzlichen Höchstrente als Vergleich zwischen der Altersentschädigung und einer 50jährigen Renten-Beitragshöchstleistung:
1.7.2006 = 0,00 % = ..0,00 € = 2.100,00 €
1.7.2007 = 0,54 % = 11,34 € = 2.111,34 €
1.7.2008 = 1,10 % = 23,22 € = 2.134,56 €
1.7.2009 = 2,41 % = 51,44 € = 2.186,01 €
1.7.2011 = 1,00 % = 21,86 € = 2.207,87 €
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in 5 Jahren = 4,99 % = 107,87 €
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Die Erhöhung von 4,99 % innerhalb von 5 Jahren erhöht die gesetzliche Höchstrente um 107,87 € pro Monat. Diese erreichen jedoch nur 0,3 % der 20 Millionen Rentner/innen und nur, wenn 50 Jahre Höchstbeiträge eingezahlt werden.
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Frage:
Sind diese Zahlen vergleichbar?
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Gruß
- auch an alle MdB -
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Willi Waxweiler
Sehr geehrter Herr Waxweiler,
ich kann Ihren Ausführungen nicht zustimmen. Die von Ihnen präsentierten Zahlen sind nicht vergleichbar.
Sie können die Entwicklung der Löhne und Gehälter mit der Rente vergleichen und werden feststellen, dass die Rente in den Jahren, in denen die Löhne und Gehälter zurückgegangen sind, stabil geblieben ist. Und Sie können die Gehälter im öffentlichen Dienst auf der Ebene B6/R6 mit den Abgeordnetenbezügen vergleichen, wie es das Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen hat, und werden feststellen, dass die Diäten der Abgeordneten nicht annähernd gleichstark gestiegen sind. Auch nach der zweiten Stufe der jetzt beschlossenen Diätenanhebung bleibt die Abgeordnetenentschädigung ca. 200 Euro hinter den Besoldungsgruppen B6/R6 zurück.
Vergleicht man nun die Abgeordnetenentschädigung mit den Gehältern im Öffentlichen Dienst und den allgemeinen Bruttolöhnen und -gehältern in Bezug auf die Inflationsrate ist festzustellen: Von 1977 bis 2009 hat sich die Inflationsrate um den Faktor 2,08 vergrößert, die Abgeordnetenentschädigung um 2,0 - sie liegt damit unterhalb der Inflationsrate, die Gehälter im öffentlichen Dienst um 2,23 und die Bruttolöhne und -gehälter um den Faktor 2,4 - beide liegen damit oberhalb der Inflationsrate und der Abgeordnetenentschädigung.
Eines noch zur Klarstellung: Ich meine nicht, dass die Abgeordneten schlecht entlohnt werden. Von der Diät kann man gut leben. Sie ist allerdings auch angemessen, wenn man Verantwortung und Arbeitsaufwand berücksichtigt. Der Vergleich mit den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Vergleichsgruppen zeigt auf, dass die Abgeordnetenentschädigung nicht unverhältnismäßig hoch ist oder sich gar unverhältnismäßig entwickelt hat.
Gerne biete ich Ihnen an, dass wir uns einmal persönlich über das Thema unterhalten. Hierzu können Sie einen Termin in meiner Sprechstunde in Wittlich wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder MdB