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Patrick Schnieder
CDU
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Frage von Willi W. •

Frage an Patrick Schnieder von Willi W. bezüglich Finanzen

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Sehr geehrter Herr MdB Patrick Schnieder!
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Die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1.7.2011 liegt nur bei 1 %.
Die sueddeutsche.de schreibt am 5.7.2011 - aus anderen Anlässen:
..."... Kaufkraft der Rentner schrumpft - Altersarmut nimmt zu ...<>...
Steigende Preise, geringe Rentenanpassungen ..."...
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Bekanntlich liegt die monatliche gesetzliche Höchstrente bei 2.200 Euro.
Daraus errechnet sich eine monatliche Erhöhung von nur 22 Euro.
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Unter "hib - heute in bundestag Nr. 271 vom 29.06.2011" (17/6291) ist zu lesen:
Die Abgeordnetenentschädigung soll nach dem Willen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen angehoben werden. ...
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zum 1.1.2012 um 292 Euro auf 7.960 Euro
und
zum 1.1.2013 um 292 Euro. auf 8.252 Euro"... usw. usw.
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2 x 292 Euro sind nach Adam Riese = 594 Euro und waren früher 1.161,76 DM.
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Fragen:
Warum ist der erstaunlich doch sehr hohe Prozentsatz der Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung unter "hib" nicht angegeben?
oder
soll etwa der Prozentsatz wegen seiner Höhe verschwiegen werden?
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Schließlich handelt es sich um Steuergelder, die hier ausgegeben werden!
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Ein freundlicher Rentner-Gruß
- auch an alle MdB -
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Willi Waxweiler Wittlich
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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Waxweiler,

für Ihre Anfrage über das Portal „abgeordnetenwatch“ danke ich Ihnen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2012 um 292 Euro auf 7.960 Euro und zum 1. Januar 2013 um 292 Euro auf 8.252 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2012 um 292 Euro entspricht 3,8 Prozent. Mit der Anhebung zum 1. Januar 2013 um weitere 292 Euro beträgt die Anhebung 3,7 Prozent. Die Abgeordnetenentschädigung wurde zuletzt zum 01. Januar 2009 angehoben.
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sollen die Abgeordneten des Bundestages eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag selbst über jede Erhöhung der Entschädigung durch Gesetz entscheiden muss. Damit sind Höhe und Verfahren stets transparent und für alle nachvollziehbar.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Range gerecht werden. Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich deshalb nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Auch in den Jahren 2010 und 2011 bleiben die Diäten unverändert. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.
Zu Beginn der jetzigen Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung mit ca. sechs Prozent unter den vorgegebenen Bezugsgrößen. Durch die Nullrunden in 2010 und 2011 hat sich dieser Abstand weiter vergrößert. Auch mit der jetzt geplanten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird diese Bezugsgröße (ab 01. August 2011: 8323 Euro) weder zum 01. Januar 2012 noch zum 01. Januar 2013 erreicht.

Grundsätzlich kann man die Entwicklung der Abgeordnetenbezüge nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichen. Ich möchte Ihnen aber dennoch einige, wesentliche Informationen zur Rente aufzeigen. Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine lohnbezogene, beitragsorientierte Versicherungsleistung. Sie ist an die Lohnentwicklung gekoppelt, sodass entsprechend der eigentlichen Regelung die Rente steigt, wenn die Löhne und Gehälter steigen und die Rente ebenso sinkt, wenn die Löhne und Gehälter sinken. In den vergangenen beiden Jahre 2009 und 2010 hatten wir aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage bei Löhnen und Gehältern eine negative Entwicklung zu verzeichnen. Die Rentner haben von dieser negativen Entwicklung aber nichts gespürt. Wir haben ihnen mit der sogenannten Rentengarantie versichert, dass ihre Renten auf gleichem Niveau bleiben und nicht gekürzt werden.
Der Wirtschaftsaufschwung, den wir derzeit erleben, führt zu einer positiven Entwicklung der Löhne und Gehälter, hiervon profitieren nun auch die Rentner. Mit der Erhöhung der Rentenleistungen um einem Prozent zum 1. Juli 2011 fällt die Rentenerhöhung in diesem Jahr zwar nicht sehr üppig aus, aber bitte berücksichtigen Sie, dass die Renten in den vorangegangenen beiden Jahren auch nicht gekürzt worden sind. Die langsame Erhöhung in diesem Jahr gleicht die Rentengarantie der vergangenen beiden Jahre aus.

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder MdB

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