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Antwort von Patricia Lips
CDU
• 03.09.2021

Seit dem 1.1.2016 wird der Steuertarif aber regelmäßig angepasst. Zuletzt wurde zum 1.1.2021 mit dem Zweites Familienentlastungsgesetz zum Ausgleich der kalten Progression – ausgehend von den bei der Erstellung des Gesetzentwurfs maßgeblichen Inflationsprognosen – eine Verschiebung der Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2021 und für 2022 vorgenommen.

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