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CDU
• 15.11.2024

Die fraglichen Medikamente bekämpfen im von Ihnen genannten Fall nicht die Krankheit an sich, sondern einzig das Symptom des Haarausfalls. Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig.

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CDU
• 12.04.2024

Ich begrüße die zusätzlichen humanitären Maßnahmen für die notleidende Bevölkerung in Gaza z.B. durch eine Seebrücke. Aber Israel steht in der Verantwortung, weitere Hilfe auch über den Landweg zuzulassen.

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