
(...) Es wird für die Dauer von 12 bis maximal 14 Monaten unmittelbar nach der Geburt des Kindes gezahlt. Das Elterngeld stellt also keine dauerhafte Unterstützung dar und ist zu einem Großteil als eine elternbezogene Entgeltersatzleistung ausgestaltet. Diese Regelung soll also vorrangig berufstätigen Eltern ein zeitweiliges Ausscheiden aus dem Beruf ermöglichen. (...)