Frage an Patricia Lips von Frank B. bezüglich Finanzen
Hallo Frau Lips,
mich würde interessieren wie der aktuelle Stand zur Entfernungspauschale ist, bin Berufspendler von Gross-Zimmern nach Frankfurt am Main (51 Km Entfernung) und kann die Meinung der CDU nicht ganz nachvollziehen, die Pauschale nicht wieder einzuführen.
Viele Grüße
F. Brunner
Sehr geehrter Herr Brunner,
die Neuregelung zur Entfernungspauschale nach dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde am 9.12.2008 vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Das Ziel des Gesetzgebers und die Gesetzesbegründung, mit dieser Maßnahme und den jährlichen Einsparungen von 2,5 Mrd. € den Bundeshaushalt zu konsolidieren, wurden vom Gericht allein als nicht ausreichend für die Ungleichbehandlung zwischen Nah- und Fernpendlern angesehen. Damit ist nicht eine Änderung im Sinne eines Systemwechsels oder gar Abschaffung der Pauschale an sich unmöglich, vielmehr wurde die unterschiedliche Behandlung der Pendler durch das Änderungsgesetz als verfassungswidrig moniert.
Für 2007 bis 2009 gilt nach dem Urteil jetzt wieder die alte Regelung, so dass die Finanzämter die volle Pauschale berücksichtigen und Rückzahlungen an die Bürger möglichst schnell leisten werden. Dabei soll auf eine Gegenfinanzierung durch andere Belastungen im Interesse der konjunkturellen Stabilisierung verzichtet werden.
Die Entscheidungsgründe des Verfassungsgerichtsurteils werden nunmehr analysiert, und unter Beachtung des ergangenen Urteils werden wir auch die Pendlerpauschale erneut intensiv beraten. Inwieweit sich Neuregelungen ergeben, ist heute noch nicht abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips