Frage an Patricia Lips von Hans Christian C. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Lips!
Als Bürger Ihres Wahlkreises habe ich an Sie folgende Frage, die nicht nur den Verbraucherschutz angeht, sondern auch die Themen Gesundheit, Landwirtschaft und Wirtschaft betrifft.
Es geht mir um die immer weiter fortschreitende "Grüne Gentechnik" in unserer Nahrungskette. Da an Sie bei "abgeordnetenwatch" noch eine unbeantwortete Frage zu diesem Thema aus 2005 steht, denke ich, sie möchten zu diesem brisanten Thema anscheinend ungern Stellung beziehen.
Als ökologisch denkender Verbraucher allerdings, der sich ungerne von "Oben" vorschreiben lassen will, was er zu essen hat, wie das meines Wissens in den USA bereits Praxis ist, ist es mir wichtig Politiker zu unterstützen, die die völlig unbekannten Gefahren genmanipulierter Nahrung ernst nehmen und entsprechend handeln. Wie also denken Sie zum Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Cohnheim
Sehr geehrter Herr Cohnheim,
vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich selbstverständlich gerne antworte. In diesem Forum Abgeordnetenwatch findet sich übrigens keine solche Frage an mich. Ob dies möglicherweise in einem nicht mehr freigeschalteten Vorgängerforum einmal der Fall war, kann ich nicht mehr nachprüfen.
In der Sache: Ihre Bedenken zum Umgang mit gentechnisch veränderten Lebensmitteln und der Schutz des Verbrauchers und seine Aufklärung werden von der Politik sehr ernst genommen. Daher hat der Bundestag auch kürzlich eine Gentechniknovelle verabschiedet (Viertes Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes), die den Schutz von Mensch und Umwelt und die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher in den Mittelpunkt stellt.
Die Änderung des Gentechnikgesetzes schafft dabei klare Regeln für das Nebeneinander von ökologischer, konventioneller und Landwirtschaft unter Einsatz von Gentechnik. So werden durch eine begleitende Verordnung erstmals konkrete Abstandsregeln eingeführt, die ein Landwirt, der gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verwendet, zu konventionellen und zu ökologischen Nachbarfeldern einhalten muss. Die gewählten Abstände beruhen auf den aktuellen Forschungsergebnisse zu Auskreuzungsdistanzen und enthalten obendrein einen Sicherheitszuschlag. Daneben sind zahlreiche weitere Vorschriften vorgesehen, die den Umgang mit GVO bei Ernte, Transport und Lagerung regeln.Diese Regeln sollen verhindern, dass ein Landwirt in seinem Erntegut GVO vorfindet, obwohl er dies nicht will.
Im Bereich Verbraucherschutz haben wir weitere, wesentliche Verbesserungen der bestehenden Gesetzeslage erzielt. Das jetzt verabschiedete Gesetz sieht die Möglichkeit vor, ein Produkt unter bestimmten Voraussetzungen mit der Aufschrift "Ohne Gentechnik" zu kennzeichnen. Damit wird die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher und ihre Wahlfreiheit über die bisher geltenden europäischen Regeln hinaus gestärkt.
Die neu geregelte "Ohne Gentechnik" - Kennzeichnung zeigt dem Verbraucher an, dass das von ihm gekaufte Produkt keinerlei gentechnisch veränderte Bestandteile enthält. Dies muss der Hersteller, der die Kennzeichnung verwenden will, auch prüfen und nachweisen können. Die Pflicht zum Verzicht auf GVO betrifft dabei nicht nur das Endprodukt, sondern wird auch auf die Vorstufen dazu erstreckt. Auch dort dürfen keine GVO eingesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips MdB