Frage an Patricia Lips von Helmut R. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Lips,
eine Frage zum Elterngeld das früher monatlich 300,-- € betrug und für zwei Jahre gezahlt wurde.
Jetzt gibt es für zwei Jahre monatlich nur 150,-- €.
Können Sie mir sagen wo hier ein Vorteil gegenüber der alten Regelung liegt?
Sehr geehrter Herr Riegger,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) gilt seit dem 1. Januar 2007. Dieses Gesetz setzt das Elterngeld an die Stelle des Erziehungsgeldes. Durch das Elterngeld können Mütter und Väter vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit verzichten und sich für einen bestimmten Zeitraum auf die Betreuung ihres Kindes konzentrieren. Der Einkommensausfall wird durch das Elterngeld aufgefangen.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich. Es wird für die Dauer von 12 bis maximal 14 Monaten unmittelbar nach der Geburt des Kindes gezahlt. Das Elterngeld stellt also keine dauerhafte Unterstützung dar und ist zu einem Großteil als eine elternbezogene Entgeltersatzleistung ausgestaltet. Diese Regelung soll also vorrangig berufstätigen Eltern ein zeitweiliges Ausscheiden aus dem Beruf ermöglichen. Darüber hinaus wurden im BEEG auch Regelungen getroffen, die es Müttern und Vätern ohne eigenes Einkommen, z.B. Arbeitslosen oder Studierenden ermöglichen, für die Dauer von 12 Monaten ein Elterngeld in Höhe von mindestens 300 Euro zu beziehen. Dieses Mindestelterngeld wird dann nicht mit anderen Sozialleistungen, z.B. Leistungen nach SGB II verrechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips