
(...) Die Maßnahme soll in Hessen zur Gefahrenabwehr z.B. bei Fußballspielen bei Anreise von Hooligans oder bei der Observation gefährdeter Objekte eingesetzt werden, um bekannte Störer gezielt herauszugreifen. Dabei soll die Erfassung der Kennzeichen nach dem Gesetzentwurf nur bei den in den Fahndungscomputern verzeichneten Kfz-Kennzeichen erfolgen, ansonsten soll sie automatisch sofort gelöscht werden, die Datenerhebung und der Datenabgleich dürfen in diesen Fällen also nicht protokolliert werden. Letzteres ist nur im sog. (...)