Frage an Patricia Lips von Stefan E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lips,
bezüglich der von Frau von der Leyen geforderte Sperrung von Internetseiten wüsste ich gerne auf Ihre Meinung. Selbstredend ist der Fakt, dass Kinderpornographie besser strafverfolgt wird, statt ein Stoppschild davor zu stellen. Sicherlich ist Ihnen auch bewusst welch weitreichenden Folgen die Einführung eines zentral gesteuerten (BKA) Zensusapparates für das Internet hätten.
Nach gründlicher Abwägung des voraussichtlichen Nutzen und der bevorstehenden Kollateralschäden: Sind Sie für oder gegen eine Änderung des Telemediengesetzes nach Entwurf des Bundeskabinetts vom 22.04.09 - und warum?
Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Eitel,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Deutsche Bundestag hat gestern mit überwältigender Mehrheit das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen verabschiedet. Auch ich habe dem Gesetz nach reiflicher Überlegung zugestimmt und begrüße es nach gründlicher Abwägung als geeignete Maßnahme, um mit einem weiteren Schritt diesen abscheulichen Straftaten entgegen zu treten.
Es ist richtig, dass sowohl die Verbreitung von Bild- und Tonträgern sowie Datenspeichern mit kinderpornographischem Inhalt als auch die Beschaffung durch das Strafgesetzbuch verboten sind und natürlich wirksam verfolgt werden müssen. Hier werden wir auch irgendwann personelle Diskussionen zu führen haben. Dies ist aber nur die eine, die repressive Seite der Strafverfolgung.
Zusätzlich erscheint mir aber die Stärkung der Prävention notwendig. Dies wollen wir durch geeignete technische Maßnahmen erreichen, die den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten erschweren. Durch das „Stoppschild“ soll den Nutzern auch ein deutliches gesamtgesellschaftliches Signal gesetzt werden: Stopp, hier geht es nicht weiter, der legale Raum wird verlassen! Die Zugangsanbieter werden verpflichtet, durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten zu erschweren auf der Basis täglich aktualisierter Sperrlisten des Bundeskriminalamtes. Zu Ihren diesbezüglichen Einwänden kann ich Ihnen mitteilen, dass die Bedenken von Bürgern und Sachverständigen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Berücksichtigung gefunden haben. So wird ein Expertengremium durch den Datenschutzbeauftragten benannt, welches berechtigt ist, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen.
Sicherlich ist es sehr schwer, Patentlösungen zur effektiven Bekämpfung dieser Form der Internetkriminalität zu finden. In zwei Jahren wird deshalb eine Überprüfung des Gesetzes durch die Bundesregierung stattfinden, um es aufgrund der gewonnenen praktischen Erfahrungen, wo nötig, zu optimieren.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips