Frage an Patricia Lips von Philipp K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lips,
wie wir inzwischen wissen, haben Sie zusammen mit dem Großteil der Regierungskoalition am 18.06.2009 dem ersten gesamtdeutschen Zensurgesetz seit dem Untergang des dritten Reiches zugestimmt.
Muss ich annehmen, dass Sie es Ihrer Bundestagskollegin Frau Renate Gradistanac (SPD) gleichtun - Zitat: "Was die Regierungen nach uns machen, liegt in deren Verantwortung. Wir zumindest wollen nicht, dass es zu einer Ausweitung der Anwendung dieses Gesetzes auf andere Inhalte kommt." - und für den absehbaren Mißbrauch des von Ihnen mitbeschlossen Gesetzes - unter Anderem hat Thomas Strobl (CDU) bereits angekündigt die Sperren auch auf Spiele, die ihm nicht passen, ausweiten zu wollen (siehe http://www.presseportal.de/pm/66749/1425454/koelner_stadt_anzeiger) - keinerlei Verantwort zu übernehmen bereit sein werden? Oder dürfen wir hier auf Konsequenzen Ihrerseits hoffen, sollte solch ein Fall eintreten?
Es ist keineswegs mein Anliegen die Verbreitung von Kinderpornographie zu unterstützen oder zu erleichtern. Im Gegenteil. Aber in meinen Augen ist es eindeutig der falsche Weg einen Vorhang vor diese Verbrechen zu hängen und den Tätern damit einen von der Allgemeinheit nicht einsehbaren Raum zu schaffen, in dem sie ihren kriminellen Aktivitäten in aller Seelenruhe weiter fröhnen können. Glauben Sie ernsthaft daran, dass mit dem Ausblenden der "Dokumentationen" sexuellen Mißbrauchs von Kindern auch nur ein Einziger solcher Mißbrauch verhindert, auch nur einem einzigen mißbrauchten Kind geholfen wird?
Besteht nicht vielmehr die Gefahr, dass das geschaffene Instrumentarium genutzt werden wird um unliebsame Gruppen und Meinungen mundtot zu machen?
Durch Cicero wussten schon die antiken Römer: "Wehret den Anfängen!" Wieso sind Sie nicht gewillt das Grundgesetz gegen die Anfänge seiner Unterhöhlung und unseren Rechtsstaat gegen die Anfänge seiner Aufweichung zu verteidigen?
Ich bin gespannt auf Ihre konkreten Antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Kießler
Sehr geehrter Herr Kießler,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu meiner Motivation, für dieses Gesetz zu stimmen, möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen, dass ich nach sorgfältiger Abwägung zwischen den Rechten der Informationsfreiheit der Internet-Nutzer und den Schutzinteressen der betroffenen Kinder mich dafür ausgesprochen habe, durch technische Maßnahmen den Zugang zu Internet-Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu erschweren. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu der Frage von H. E. in diesem Forum vom 19.6.2009: http://www.abgeordnetenwatch.de/patricia_lips-650-5641--f190990.html#q190990
Aber zur Verdeutlichung noch einmal die konkreten Punkte:
- Die Voraussetzungen in diesem Gesetz sind eindeutig: ein unabhängiges vom Datenschutzbeauftragten bestelltes Gremium überprüft die Listen der gesperrten Seiten, und zwar nur solche mit kinderpornographischem Inhalt.
- Daher kann ich Ihre Bedenken zur Gefahr einer allgemeinen Zensur und eines umfassenden Missbrauchs durch andere Behörden, um unliebsame Internet-Inhalte zu unterdrücken, nicht teilen.
- Schließlich kann ich Ihren Ausführungen zur Aushöhlung des Rechtsstaates und Ihrem Hinweis auf das Dritte Reich nur deutlich widersprechen. Für einen angeblich absehbaren Missbrauch dieses Instrumentes durch die zuständigen Behörden sehe ich insoweit keinen Anhaltspunkt.
- Im Hinblick auf die Wirkung des Gesetzes halte ich überdies die vorgesehene Überprüfung in zwei Jahren für sehr geeignet, um aufgrund der gewonnenen Praxiserfahrungen hier ggf. Korrekturen vorzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips