Frage an Patricia Lips von Wilhelm D. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Lips,
wie ist Ihre Haltung zu der derzeit geplanten oder sogar schon beschlossenen Diätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten?
Als Steuerzahler und Arbeitnehmer kann ich diese 2. Runde der Erhöhungen überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Die letzten Erhöhungen der Gehälter und die Rentenerhöhungen sind politisch mit ständigen Maßhalteappellen begleitet worden. Die Erhöhungen der Gehälter im Öffentlichen Dienst wurden seitens des Finanzministeriums mit entsprechenden kritischen Bemerkungen begleitet. Bei dieser in kurzer Zeit 2. Erhöhungen für die Abgeordneten hört man sowohl vom Finanzminister als auch aus dem Finanzausschuss keinen Ton.
Durch diese Maßnahme wird wohl die Politikverdrosenheit noch erheblich gesteigert. Warum werden nicht im Gegenzug Maßnahmen zur Eigenfinanzierung der Alterssicherung der Abgeordneten mitbeschlossen?
Ich möchte Sie bitten, als Abgeordnete für unseren Wahlkreis gegen diese Erhöhung zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Senske
Sehr geehrter Herr Dr. Senske,
zum Hintergrund: Die Abgeordnetenentschädigung im Deutschen Bundestag orientiert sich traditionell an den Bezügen von Bundesrichtern bzw. Bürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe R6/B6). Vielen Menschen ist dies nicht bekannt. Dieser Rahmen wurde bewusst bereits 1995 auch gesetzlich festgelegt, damit die Diäten eben nicht im „leeren Raum“ beschlossen werden. Über Jahre wurden Erhöhungen in diesen Besoldungsgruppen des Öffentlichen Dienstes dennoch nicht auf die Abgeordneten übertragen.
2007 folgte deshalb eine Angleichung. Gleichzeitig wurde eine Art Automatismus in Gang gesetzt, der die Abgeordneten an Tarifabschlüsse des Öffentlichen Dienstes künftig quasi „koppeln“ soll. Ziel ist es, den Vorwurf der Willkürlichkeit auch an anderer Stelle damit gerade zu vermeiden. Deshalb, bei aller verständlichen Kritik, denn die Anpassung ist nun in der Addition der Vorgänge in der Tat deutlich: die objektiven Maßstäbe sind gegeben. Die Umsetzung des aktuellen Tarifabschlusses erfolgt gegenüber den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst darüber hinaus zeitversetzt und ohne deren Einmalzahlungen.
Gerne würde ich persönlich die Entscheidung über die Diäten einem externen Gremium übertragen. Das Bundesverfassungsgericht ist aber eindeutig: Kein anderer als der Bundestag selbst ist dafür verantwortlich. Ich bin mir bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung kritisch bewertet wird, immer und zu jedem Zeitpunkt. Es wird schwer sein, zu einer Versachlichung des Themas zu kommen. Aber vielleicht können diese Zeilen an der einen oder anderen Stelle eine Erklärung dazu beitragen.
Sehr geehrter Herr Dr. Senske, die kommenden Wochen werden noch vieles an Diskussionen zu diesem Thema bringen. Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips