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Patricia Lips
CDU
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Frage von Manuela J. •

Werden Sie sich für mehr und strengere Vorgaben im neuen Tierschutzgesetz einsetzen, als es die aktuelle Kabinettfassung vorsieht?

Tier sind fühlende Wesen. Dazu bedarf es keiner Forschung.

Was tun Sie, damit Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU verboten werden?

Was tun Sie, damit Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, verboten werden?

Wussten Sie, dass Kastrationen an jungen Schaf- und Ziegenlämmern sogar ohne Betäubung erlaubt bleiben sollen?

Was tun Sie, damit jegliche Form der Anbindehaltung – auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln – verboten wird?

Was tun Sie, damit exotische Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien nicht mehr privat als „Haustiere“ gehalten werden dürfen? Möchten Sie in Ihrer Nachbarschaft Giftschlangen oder Vogelspinnen. Tiere haben keine Lobby.

Was tun Sie, damit alle Wildtierarten im Zirkus verboten werden? Also auch Zebras, Kängurus und Reptilien – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch!

Was tun Sie, damit über Online-Plattformen keine Tiere mehr verkauft werden können?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Eingabe zur parlamentarischen Beratung zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes. Lassen Sie mich zu einigen der von Ihnen aufgeworfenen Aspekte Stellung nehmen.

Die Weiterentwicklung des Tierschutzes hat aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach wissenschaftlichen Kriterien, mit Augenmaß und unter Einbeziehung der Betroffenen zu erfolgen. Eine Überarbeitung unseres heute schon sehr guten Tierschutzgesetzes muss einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben.

Mein Eindruck ist, dass die vorliegende Entwurfsfassung durchaus einige wichtige inhaltliche Punkte enthält. Ich denke zum Beispiel an eine Regulierung des Onlinehandels mit Haustieren oder die Registrierung von Hunden und Katzen. Der ganze Komplex des illegalen Tierhandels muss dringend besser geregelt und kontrolliert werden. So kann vielfach unnötiges Tierleid von vornherein verhindert werden und gleichzeitig können so unsere meist von engagierten Ehrenamtlern geführten, doch leider viel zu oft überfüllten Tierheime entlastet werden. Unausgereifte nationale Alleingänge greifen hier jedoch zu kurz. Es braucht auch hier unbedingt europäische Lösungen. Dies gilt in gleicher Weise für die EU-Tierschutz-Transportverordnung. Bestehende Missstände sind in der Regel auf den Vollzug durch die zuständigen Behörden zurückzuführen und eben nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen. Dies spiegeln Verbände und Organisationen in großer Breite auch wider.

Der aktuelle Entwurf schafft nicht nur unverhältnismäßig viel Bürokratie, deutliche Mehrkosten und Rechtsunsicherheiten, sondern ist auch von Misstrauen gegenüber vielen tausend verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhaltern im Land geprägt.  Pauschale Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des sogenannten Qualzuchtparagrafen sowie der Unterbindung von nicht-kurativen Eingriffen drohen letztlich sogar zu mehr Tierleid anstatt weniger zu führen. 

Bei der Reduzierung der nicht-kurativen Eingriffe sind die Vorschriften für etliche Halter nicht praktikabel umsetzbar. Schlussendlich ist weder dem Tier und seinem Wohl im Einzelnen noch dem Tierschutz in der Tierhaltung als Ganzem gedient. Es steht zu befürchten, dass insbesondere die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ins Ausland verlagert wird und dort zu deutlich niedrigeren Standards praktiziert wird. Das wäre ein klarer Rückschritt für den Tierschutz.

Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes in der vorliegenden Form ist insgesamt daher nicht zielführend. Die Öffentliche Anhörung der Sachverständigen hat dies noch einmal belegt. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen, und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen,

Patricia Lips

 

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