Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Würden Sie eine Gesetzesänderung unterstützen, um Betroffenen den Zugang zu Medikamenten zu erleichtern?
Sehr geehrter Herr M.,
danke für Ihre Frage.
Das Gesetz spricht in § 34 SGB V, auf den Sie sich wohl beziehen, nicht von einer „Lifestyle-Krankheit“, nennt aber Fallgruppen, bei denen eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht und die Versorgung mit Arzneimitteln durch die Gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen ist.
Der federführende Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) konkretisiert diese Gruppe der häufig als „Lifestyle-Medikamente“ bezeichneten Präparate, die zwar Symptome bekämpfen und so den Leidensdruck von Betroffenen lindern können, aber nicht einen medizinischen Nutzen zur Heilung von Krankheiten aufweisen. Die fraglichen Medikamente bekämpfen im von Ihnen genannten Fall nicht die Krankheit an sich, sondern einzig das Symptom des Haarausfalls. Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig.
Auch angesichts der finanziellen Situation der GKV und der Kürzungen bei anderen Leistungen befürworte ich keine Gesetzänderung.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia Lips