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Patricia Lips
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Frage von Norbert M. •

Frage an Patricia Lips von Norbert M. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Lips.

Ich bin Rentner und seit nahezu 50 Jahren ein treuer CDU-Wähler. Das wird sich bei der nächsten Wahl ändern. Ich wechsle nicht etwa ins Lager der Nichtwähler, sondern werde diesmal die Opposition wählen. Warum?
1. Das verfassungswidrige Gesetz über Studiengebühren. Das ist bildungsfeindlich. Ich habe mir den § 59 der HV genau durchgelesen. Klarer kann man es dort nicht formulieren und ich hoffe, dass das Verfassungsgericht es genau so sieht.
2. Der Beschluß über die Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung. Zwar soll als Kompensation der Beitrag zur AV gesenkt werden, doch die Rentner? Sie werden wieder einmal zusätzlich belastet. Das ist unsozial.
Übrigens: Es werden viele Studenten mit ihren Angehörigen der CDU nächstes Mal die Quittung erteilen. Haben Sie davor wenigsten ein wenig Bammel?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zu Studiengebühren und zur Pflegeversicherung. Lassen Sie mich Ihnen dazu kurz einige Bemerkungen machen:

-Zu den Studiengebühren:
Zur Frage der Studiengebühren möchte ich zunächst vorab feststellen, dass das von Ihnen kritisierte Gesetz ein hessisches Landes- und kein Bundesgesetz ist. Dennoch bin ich gerne bereit, nach entsprechender Rücksprache mit den Kollegen vor Ort zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen.

In Ihrer Stellungnahme gehen Sie von der Verfassungswidrigkeit der Studiengebühren unter Hinweis auf Artikel 59 Absatz 1 Satz 1 der Hessischen Landesverfassung aus, wonach der Unterricht auch an Hochschulen unentgeltlich ist. Sie müssen in diesem Zusammenhang aber auch Absatz 1 Satz 4 desselben Artikels berücksichtigen. Danach kann ein angemessenes Schulgeld angeordnet und von (Hoch-) Schülern verlangt werden, wenn ihre wirtschaftliche Lage oder die ihrer Eltern oder Unterhaltspflichtigen es gestattet.
Durch das Studiendarlehensprinzips mit der Rückzahlungsverpflichtung erst nach erfolgreichem Studienabschluss und bei Überschreiten von Mindesteinkommensgrenzen sowie weitere Maßnahmen wie z.B. eine Zinsobergrenze wird gewährleistet, dass jeder Studierende in die wirtschaftliche Lage versetzt wird, ein Studium aufzunehmen. Die Vereinbarkeit mit der Verfassung wird auch von zahlreichen Verfassungsrechtlern unterstützt.

Ich nehme die Bedenken und Proteste der betroffenen Studenten und ihrer Eltern sehr ernst, bin aber der Überzeugung, dass hier ein eigener finanzieller Beitrag der Studenten für eine lange und teure Ausbildung, die den späteren Absolventen auch bessere Erwerbs- und Einkommensaussichten bietet, vertretbar ist.

-Zur Pflegeversicherung:
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind seit ihrer Einführung vor über zehn Jahren unverändert geblieben. Gleichzeitig ist aber die Anzahl der Pflegebedürftigen deutlich angewachsen. Auf diese Situation mussten wir jetzt reagieren und die gesetzliche Pflegeversicherung im Sinne gerade der älteren Generation an die Erfordernisse der Zukunft anpassen, denn es ist diese Generation, die es betrifft. Wir werden den Leistungsumfang erweitern und vor allen Dingen auch für die immer größer werdende Zahl an pflegebedürftigen, altersverwirrten Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung ermöglichen.

Ich persönlich bedaure, dass es uns nicht gelungen ist, die Zukunftsfestigkeit besser zu würdigen. Dieses Kapitel wird uns sicher auch weiter beschäftigen.
Gerade die jungen Menschen sind es, die um ihre spätere Versorgung fürchten, jenseits von Beitragssätzen heute.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips

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