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Patricia Lips
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Frage von Birgit J. •

Frage an Patricia Lips von Birgit J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Lips,
wir haben an Sie verschiedene Fragen zur geplanten Impfpflicht für Masern:
wir unterstützen den Verein „ Ärzte für individuelle Impfentscheidung“. Haben Sie davon schon einmal etwas gehört? Eine weitere Frage, wie sehen Sie die geforderte Impfpflicht für Masern? Soweit wir informiert sind, heißt es zwar Impfpflicht „Masern“, da es aber kein Einzelimpfstoff gibt, erhält man automatisch die MMR 3-fach Impfung. Ist das so gewollt? Oder wird hier ein Einzelimpfstoff entwickelt. Außerdem möchten wir Ihnen gerne noch mitteilen, dass unser Sohn Asthmatiker ist. Es heißt ja, dass man nur gesunde Menschen impfen soll. Wie ist es bei chronisch kranken. Vor allem dann, wenn nach der Impfung eine Verschlechterung stattfindet? Wer ist dafür verantwortlich? Mein Mann und ich haben uns sehr intensiv mit dem Thema auseinander gesetzt. Wir haben uns aus verschiedenen Gründen dagegen entschieden. Wir sind auch der Überzeugung, dass sich jeder impfen lassen kann, der Angst vor einer Ansteckung hat. Oder
steckt man sich trotz Impfung an Masern an? Wir haben einen Bekannten, der wurde vor ca. 12 oder
13 Jahren geimpft, MMR. Dieser hat direkt nach der Impfung hohes Fieber und die Mumps bekommen. Er musste sogar in die Uni Klinik nach Frankfurt. Die zuständige Ärztin hatte später zugegeben, dass es von der Impfung kommt, hat aber gleichzeitig den Eltern gesagt, dass sie es nicht melden würde. Habe diesbezüglich natürlich keine Beweise. Doch die Frage stellt sich für uns als Eltern, wie hoch ist die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Impfschäden? Wenn wir bedenken, wie hoch die Viruserkrankungen in Krankenhäuser sind, wo es zu Todesfälle kommt bzw. wie viele Schäden bei Patienten zurück bleiben und nichts unternommen wird. Das können wir in der Relation wirklich nicht verstehen... Es wird ja sogar mit Strafen und Ausgrenzung gedroht, wenn man z. B. wie wir aus o. g. Gründen Einwände gegen die Impfpflicht hat.
Ist das noch Demokratie? Mfg

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Impfung gegen Masern.
Zunächst – und darin stimmen wir sicher überein: Bei Masern handelt es sich um eine der ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt. Ich selbst hatte sie übrigens auch. Leider gibt es für Masern-, Mumps-, Röteln sowie Varizelleninfektionen bisher noch keine spezifische Therapie. Daher kommt der Prävention eine überragende Bedeutung zu.

Eine Impfung schützt dabei nicht nur die geimpften Personen selbst. Es werden vor allem auch Menschen geschützt, die aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst geimpft werden können. Dazu zählen unter anderem Neugeborene, ältere Menschen, chronisch Erkrankte und Schwangere. Ob eine Impfung bei Ihrem Sohn aufgrund seines Asthmas ausscheidet, kann nur ein Arzt beurteilen. Daher kann ich Ihnen hierzu keine verbindliche Auskunft geben. Gleichzeitig vermag ich nicht zu beurteilen, inwieweit sich eine Ansteckung Ihres Sohnes mit Masern auswirken würde. Jedoch möchte ich festhalten, dass Personen, die aufgrund medizinischer Gründe nicht geimpft werden können, von einer Impfpflicht ausgenommen werden. Gerade das Beispiel Ihres Sohnes macht aber besonders deutlich, wie wichtig eine Prävention seines Umfeldes sein kann.

Eine wirksame Vorsorge erreicht man bei einer Impfquote von etwa 95 Prozent. Aktuell sehen wir große Impfdefizite beim Impfschutz von Kindern. Auch bei vielen Erwachsenen steht die Impfquote weit hinter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zurück.

Weltweit lag im Jahr 2017 die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen; 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen der WHO.

Generell möchte ich darauf hinweisen, dass es sowohl nach ärztlichem Standesrecht wie auch nach dem Infektionsschutzgesetz bereits jetzt Rechtslage ist, Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen an das Paul-Ehrlich-Institut in Langen zu melden. Dort werden Komplikationen im Hinblick auf Impfungen genau untersucht, um – soweit nötig – Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Sollten Ihnen solche Komplikationen bekannt werden, wie von Ihnen dargestellt, sollten Sie diese auch selbst an das Paul-Ehrlich-Institut weitergeben. Das von Ihnen angeführte Beispiel wäre ein Verstoß gegen die aktuelle Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen

Patricia Lips

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