Frage an Patricia Lips von Edgar H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Patricia Lips
Laut Presse soll das Gesetz für Lebensversicherungen dahingehend geändert werden, dass die Versicherten schnellst möglich weniger von den Reserven erhalten. ( angeblich bis fast 40 Milliarden mehr für die Versicherungen)
Als Begründung wird die schwierige Lage der Versicherungen angeführt. Die schwierige Lager der Versicherten die Jahrzehnte lang einbezahlt haben und diese für Ihre Rente brauchen wird nicht erwähnt.
In der Finical Times Deutschland erschien am 14.11.2012 ein Artikel " Branche hält sich für gesund" in dem der Verband der Versicherungen darstellt, dass keine Problem vorhanden sind (siehe Link www.ftd.de
Wie kommen die irreführenden Äußerungen zur schlechten Lage der Versicherungen zustande, obwohl die Versicherungen schon über die hohen Gebühren für die Riesterrente viel verdienen?
Wie stehen Sie dazu?
Was unternehmen Sie, dass diese Gesetzesänderung gestoppt wird?
MfG Edgar Herrmann
Sehr geehrter Herr Herrmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer.
Lassen Sie mich zum Hintergrund der ursprünglichen gesetzlichen Regelung zu den sog. Bewertungsreserven kurz Folgendes erläutern: Den Versicherungsnehmern stehen die garantierten Leistungen, die Überschussbeteiligung und die sog. Bewertungsreserven zu. Bewertungsreserven sind im Prinzip Buchgewinne, denen keine realen Werte gegenüberstehen. Diese sind wegen der andauernden Niedrigzinsphase gegenwärtig sehr hoch, so dass diejenigen Versicherungsnehmer, deren Ansprüche jetzt fällig werden, hiervon profitieren. Dies geht jedoch zu Lasten der Versicherungsnehmer, deren Ansprüche erst später fällig werden, weil zur Auszahlung der Buchgewinne auf den Kapitalbestand des Kollektivs zurückgegriffen werden muss. Die von der Koalition vorgesehene Regelung war daher auf einen fairen Ausgleich zwischen den Versicherungsnehmern angelegt. Keinesfalls sollten die Versicherungsunternehmen profitieren, wie Sie in Ihrer Eingabe andeuten.
Im Bundesrat fand dieses Gesetz aber keine Mehrheit, im Vermittlungsausschuss ist es letztlich gänzlich fallen gelassen worden, so dass es bei der geltenden Rechtslage bleibt. Ansprüche aus Lebensversicherungen werden also gesetzlich nicht gekürzt. Die Bundesregierung wird nun umfassend prüfen, wie die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten dauerhaft erfüllbar bleiben. Mit einer gesetzlichen Regelung ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiter helfen und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips