![Pascal Kober Portrait von Pascal Kober](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/pascal_kober_0.jpg?itok=JkhSTkET)
(...) Handelt es sich bei einem Arzneimittel um eine Gewebezubereitung, so muss demnach, neben weiteren Informationen, eine Kennzeichnung insbesondere bezüglich des sogenannten „Einheitlichen Europäischen Codes“ mit der Abkürzung „SEC“ sowie die Angabe „Biologische Gefahr“ im Falle festgestellter Infektiosität gemacht werden. Bei autologen Gewebezubereitungen müssen zusätzlich die Angabe „Nur zur autologen Anwendung“ gemacht und bei autologen und gerichteten Gewebezubereitungen zusätzlich ein Hinweis auf den Empfänger gegeben werden. (...)