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Pascal Kober
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Frage von Hedwig H. •

Frage an Pascal Kober von Hedwig H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Kober,

in Ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für Gesundheit frage ich Sie, ob in Arzneien, Therapeutika etc. die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) ausdrücklich gekennzeichnet ist bzw. gekennzeichnet werden muss?
Die Menschheit bewies seit jeher bizarren Erfindungsreichtum, auch was die Verarbeitung der Körper anging, so dieser Artikel in der Welt https://www.welt.de/geschichte/article192138161/Todesstrafe-Fett-von-Hingerichteten-begehrtes-Mittel-gegen-Rheuma.html .

"..den Delinquenten beispielsweise nach ihrem Tod Körperfett entnommen. Es galt, wie der Historiker Peter Schuster in seiner „Geschichte des Tötens“ über „Verbrecher, Opfer, Heilige“ schreibt, als „wirksames Mittel gegen Rheuma und Hautkrankheiten“. In die gleiche Kategorie fallen Essenzen aus „Schädelmoos“, wozu etwa Haare und Fingernägel gerechnet wurden. Auch den Händen Hingerichteter schrieb man magische Wirkungen zu. Diebe führten die mit Salz und Urin konservierten Extremitäten bei sich, um sozusagen wie von Zauberhand Türen zu öffnen."

Ich möchte unter keinen Umständen mit irgendwelchen heutigen Therapeutika oder Medikamenten in Berührung kommen, die aus Menschen hergestellt wurden.
Gibt es eine Onlinedatenbank über die Informationen dazu abgerufen werden können?
Müssen Mediziner den Patienten auf diese Dinge hinweisen bzw. ist eine Hinweispflicht von Ihrer Seite aus geplant?

Da ich weder von Minister Spahn noch von der Bundespatientenbeauftragten Schmidtke eine Antwort erhalten habe, würde ich mich über eine von Ihnen freuen!
Besten Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Hedwig Huber

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Sehr geehrte Frau Huber,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit gerne beantworten möchte.

Zu Ihrer ersten Frage verweise ich auf das „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz- AMG)“. Das Gesetz finden Sie unter: https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/AMG.pdf

Hier finden Sie u.a. umfassende Informationen bezüglich der Themenbereiche Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereiche von Arzneimitteln, Anforderungen an die Herstellung, Zulassung, Registrierung von Arzneimitteln, Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe, Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen, Zulassungspflicht sowie Genehmigung von Gewebezubereitungen, Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen, insbesondere auch Kennzeichnungsvorschriften.

Handelt es sich bei einem Arzneimittel um eine Gewebezubereitung, so muss demnach, neben weiteren Informationen, eine Kennzeichnung insbesondere bezüglich des sogenannten „Einheitlichen Europäischen Codes“ mit der Abkürzung „SEC“ sowie die Angabe „Biologische Gefahr“ im Falle festgestellter Infektiosität gemacht werden. Bei autologen Gewebezubereitungen müssen zusätzlich die Angabe „Nur zur autologen Anwendung“ gemacht und bei autologen und gerichteten Gewebezubereitungen zusätzlich ein Hinweis auf den Empfänger gegeben werden. Der Einheitliche Europäische Code oder „SEC“ ist die eindeutige Kennnummer für in der Europäischen Union verteilte Gewebe oder Gewebezubereitungen.

Insgesamt geht aus dem Gesetz eindeutig hervor, dass die Verwendung von menschlichen Körperbestandteilen (Geweben) in Arzneimitteln sowie Therapeutika zu jeder Zeit überwacht und ausdrücklich gekennzeichnet wird.

Es steht Ihnen darüber hinaus jederzeit frei – und dies ist auch durchaus angebracht – Ihren Arzt oder Apotheker bezüglich der Inhaltsstoffe zu befragen und sich ausführlich beraten zu lassen.

Außerdem finden Sie unter dem folgenden Link umfassende Informationen beziehungsweise eine Liste der Sera, Blut und Gewebezubereitungen, die in Deutschland zugelassen sind: https://www.pei.de/DE/arzneimittel/arzneimittel-node.html.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch auf die „Aufklärungspflicht und Pflicht zur Einholung einer Einwilligung bei der Verabreichung von Blutzubereitungen“ hinweisen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: https://www.drk-haemotherapie.de/data/ausgabe_17/beitraege/Haemo_15_2010_BT_5.pdf.

Ich hoffe, dass ich ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und Ihre Sorgen mindern konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober, MdB

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