
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Demzufolge ist für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 25 StAG verloren haben, weil sie vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, nach § 13 StAG eine Wiedereinbürgerung möglich.