Wird es auch eine Möglichkeit geben für diese Leute die ihre Staatsbürgerschaft schon verloren haben? Unwissenheit dass die Möglichkeit Bestand die deutsche zu behalten?
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen.
Mit unseren Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.
Menschen, die dauerhaft hierzulande leben, können künftig schneller mitbestimmen und politisch mitwirken, beispielsweise durch die Teilhabe an Wahlen. Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit. So beträgt beispielsweise die Voraufenthaltszeit vor der Einbürgerung nicht mehr acht, sondern nur mehr fünf Jahre. Besondere Integrationsleistungen werden mit einer Verkürzung auf drei Jahre anerkannt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/dein-land-dein-pass
Voraussetzungen zur Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie der Seite des Auswärtigen Amtes entnehmen. Demzufolge ist für gebürtige Deutsche, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsbürgerschaft gem. § 25 StAG verloren haben, weil sie vor dem Antragserwerb einer anderen Staatsbürgerschaft nicht rechtzeitig eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt haben, nach § 13 StAG eine Wiedereinbürgerung möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.germany.info/us-de/service/staatsangehoerigkeit/wiedereinbuergerung-ehemaliger-deutscher/1216660
Wir wünschen Ihnen alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour