doppelte Staatsbürgerschaften
Sehr geehrter Herr Nouripour,
sie haben vor einem Jahr geschrieben: Der Erwerb der Deutschen Staatsbürgerschaft soll somit neben anderen Staatsbürgerschaften möglich sein. Wir rechnen damit, dass spätestens Ende diesen Jahres bzw. Anfang 2023 der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein wird. - Wann wird es endlich so weit sein? Zum Beispiel für die Georgier, die seit mehr als 8 Jahren in Deutschland leben, hier studiert haben und nun durchgehend arbeiten. Warum ist es immer noch nicht möglich, doppelte Staatsbürgerschaften zu besitzen?
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland. Es ist höchste Zeit dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen. Die Einbürgerung soll künftig deutlich vereinfacht und die Mehrstaatigkeit ermöglicht werden. Dadurch entfällt beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit, Ihre frühere Staatsangehörigkeit/en aufzugeben. Gleichzeitig entfällt beim Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit neben der deutschen die Anforderung einer Beibehaltungsgenehmigung, sodass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen aus deutscher Perspektive behalten können - die Zulassung der Mehrstaatigkeit funktioniert also "in beide Richtung".
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/05/staatsangehoerigkeitsrecht.html Den detaillierten https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/referentenentwuerfe/VII5/gesetz-zur-modernisierung-des-staatsangehoerigkeitsrechts.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Wir arbeiten daran, die Gesetzesreform schnellstmöglich zu verabschieden. Leider können wir Ihnen derzeit noch kein konkretes Datum nennen. Aktuell rechnen wir mit einer Verabschiedung der Gesetzesnovelle im zweiten Quartal des nächsten Jahres. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld.
Freundliche Grüße
Team Nouripour