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Omid Nouripour
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Frage von Ed A. •

Doppelte Staatsbürgerschaft, wann?

Sehr geehrte Herr Nouripour,
Möchte gerne wissen ob es Neugkeiten bezüglich der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts gibt, insbesondere mit der Absicht, die doppelte Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. In meinem Fall habe ich die mazedonische Staatsbürgerschaft und darf auch die deutsche bekommen, aber ich möchte beide behalten.
Ich danke Ihnen vielmals.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr A.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Deutschland ist ein Einwanderungsland – das spiegelt sich nun in unserem Staatsangehörigkeitsrecht wider.
Am 19.02.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts endlich beschlossen.
Mit unseren Bestreben zu dieser Reform haben wir es geschafft, Deutschland als attraktives Einwanderungsland zu stärken.

Menschen, die dauerhaft hierzulande leben, können künftig schneller mitbestimmen und politisch mitwirken, beispielsweise durch die Teilhabe an Wahlen. Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit. So beträgt beispielsweise die Voraufenthaltszeit vor der Einbürgerung nicht mehr acht, sondern nur mehr fünf Jahre. Besondere Integrationsleistungen werden mit einer Verkürzung auf drei Jahre anerkannt. Außerdem leisten wir mit der Reform einen wichtigen Beitrag zur Anerkennung der Gastarbeiter*innen. Für sie werden insbesondere Sprachanforderungen gesenkt, um die Einbürgerung zu erleichtern.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/integration-migration-flucht/dein-land-dein-pass

Mehrstaatigkeit wird also endlich anerkannt: Die deutsche Staatsbürgerschaft können Sie künftig beantragen, ohne die Staatsangehörigkeit Ihres Herkunftslands abzulegen. Gleichzeitig entfällt beim Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit neben der deutschen die Anforderung einer Beibehaltungsgenehmigung, sodass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit ohne Einschränkungen aus deutscher Perspektive behalten können – die Zulassung von Mehrstaatigkeit funktioniert also ‚in beide Richtungen‘.

Das Gesetz tritt drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. Danach können Sie den Antrag auf Einbürgerung bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde stellen.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour

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