Doppelte Staatsangehörigkeit
Sehr geehrter Herr,Nouripours
Habe ich das richtig verstanden, dass mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz auch die deutsche Staatsbürger eine andere Staatsangehörigkeit erwerben können, ohne dass die deutsche verliefen, bzw. Beibehaltungsgenehmigung holen müssen?
Danke im voraus
Alexander H.
Sehr geehrter Herr H.,
mit der Reform soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Der Gesetzesentwurf zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts von Bundesinnenministerin Nancy Faeser befindet sich noch in der internen Ressortabstimmung. Sobald der endgültige Entwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird, wird sich auch Ihre Frage besser beantworten lassen.
Mit den besten Grüßen
Omid Nouripour