Frage an Omid Nouripour von Manuel S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Omid Nouripour,
Meine Frage richtet sich zum SGB II. Viele Jobcenter schicken die Leistungsempfänger oft in Zwangsmaßnahmen bzw. Sinnlose Maßnahmen. Viele SGB II Leistungsempfänger werden alleine durch Sanktionen depressiv, dass es hin bis zum Selbstmord ausbreiten kann. Meine Meinung ist: Man sollte den Leistungsberechtigten Arbeitssuchenden richtig nach Berufswunsch fördern. Man sagte mir von den Grünen selber das eine Verfassung über eine Verordnung bzw. über ein Gesetz steht. Meine Frage ist was halten Sie von SGB II Sanktionen?
Sind Sie nicht auch meine Auffassung? Und wie kann man sich vor SGB II Schikanen und SGB II Sanktionen schützen? So das Jobcenter gegenüber den SGB II Leistungsempfänger überlegen ist und das wird gerne von Jobcenter Mitarbeiter ausgenutzt.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir Grüne im Bundestag sind überzeugt davon, dass es bei Hartz IV grundlegende Änderungen braucht. Dies umfasst höhere Regelsätze, die Abschaffung der Sanktionen sowie einen Perspektivwechsel bei Arbeitsförderung insgesamt. Die letzten 15 Jahre haben gezeigt, dass sich Arbeitslosigkeit nicht durch Aktivierung und Sanktionierung arbeitsloser Menschen bekämpfen lässt, während strukturelle Gründe größtenteils außer Acht gelassen werden. Arbeitslose Menschen profitieren ebenso wenig von einer Arbeitsförderung, die vor allem auf kurzfristige Maßnahmen und möglichst schnelle Vermittlung in – zumeist prekäre und schlecht entlohnte – Tätigkeiten setzt. Ziel muss sein, dass die Menschen gerne und zuversichtlich in ein Jobcenter gehen. Sie sollen dort eine wertschätzende Beratung auf Augenhöhe erhalten und gemeinsam mit den Fachkräften über ihren Weg entscheiden können – und zwar ohne standardisierte Eingliederungsvereinbarung mit seitenlanger Rechtsfolgenbelehrung. Und wichtig ist auch, dass die Jobcenter Unterstützung bereitstellen, die individuell passt und auch nachhaltig wirkt. Und damit all dies möglich wird, sind konkrete gesetzliche Änderungen notwendig.
Zentral für uns ist dabei folgendes: Arbeitsförderung kann nur auf freiwilliger Basis erfolgreich sein. Eine Heranführung oder Integration in den Arbeitsmarkt kann nicht funktionieren, wenn Menschen ohne Interesse an Maßnahmen teilnehmen, weil sie aus ihrer Sicht keinen Sinn ergeben, aktuell nicht in ihr Leben passen oder wenn sie einzelne Integrationsschritte nicht nachvollziehen können. Damit einher geht auch die Forderung nach einer Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Denn mit dem Vorrang für schnelle Vermittlung in Arbeit, insbesondere in prekäre Arbeit oder Leiharbeit, wird zu kurzfristig gedacht und eindeutig der falsche Fokus gesetzt. Es braucht einen individuellen Fokus, d.h. manche Menschen benötigen grundlegende Unterstützung, Zwischenschritte auf dem Weg in den Arbeitsmarkt und geschützte Räume (z.B. Sozialer Arbeitsmarkt), in denen ein Ausprobieren und soziale Teilhabe nach langer Zeit der Arbeitslosigkeit möglich sind. Andere benötigen vor allem Qualifizierung, weshalb wir ein Recht auf Weiterbildung und ein Weiterbildungsgeld fordern.
Das alles funktioniert aber nur, wenn in den Jobcentern die richtigen Voraussetzungen geschaffen werden. Sie müssen mehr Freiheiten in der Ausgestaltung ihrer Förderangebote erhalten, um individuell auf die regionalen Gegebenheiten reagieren zu können. Und natürlich braucht es gute Beschäftigungsbedingungen für alle Mitarbeitenden in den Jobcentern, um qualitativ hochwertige Beratung anzubieten.
Beste Grüße
Omid Nouripour