Wann und wie wird Bundestag verkleinert, reformiert? VIELEN Dank
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, auf die ich Ihnen gerne antworte.
736 Abgeordnete gehören dem Bundestag in dieser Wahlperiode an – das sind 138 mehr als die gesetzliche Regelgröße vorsieht. Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel deshalb darauf verständigt, innerhalb des ersten Jahres eine Wahlrechtsreform im Bundestag zu beschließen. Die Koalition hat nun Eckpunkte für eine Wahlrechtsreform beschlossen, mit der das Anwachsen der Sitze des Deutschen Bundestages über die derzeitige Regelgröße von 598 Sitzen hinaus verhindert wird. Dabei wird am Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl festgehalten, die Entstehung von Überhangmandanten jedoch ausgeschlossen. Damit entfällt die Notwendigkeit für Ausgleichsmandate. So entspricht die Sitzverteilung im Bundestag insgesamt sicher dem Verhältnis der Zweitstimmen. Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages wird damit sichergestellt und gleichzeitig wird dafür gesorgt, dass die Kosten nicht weiter steigen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek