Frage an Oliver Kaczmarek von Holger S. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Kaczmarek,
ich bitte Sie um Ihre persönliche Stellungnahme zu den, meiner Ansicht nach, gerechtfertigeten Forderungen der Petition "#ZuverdienstgrenzeFürAbgeordnete" https://www.change.org/p/keine-anreize-f%C3%BCr-nebenverdienste-transparenz-und-zuverdienstgrenze-f%C3%BCr-abgeordnete
Vielen Dank,
mit freundlichem Gruß
Holger Schlesinger
Sehr geehrter Herr Schlesinger,
vielen Dank für Ihr Engagement. Gerne nehme ich zu Ihrer Petition Stellung.
Die SPD setzt sich seit Jahren für mehr Transparenz im Hinblick auf Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten ein. Ich begrüße es außerordentlich, dass es uns nach langen und harten Verhandlungen endlich gelungen ist, hier eine Einigung mit dem Koalitionspartner zu erreichen. Diese umfasst im Folgenden:
1. Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen werden künftig betragsgenau (auf Euro und Cent) veröffentlicht. Einkünfte sind künftig anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
2. Beteiligungen sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften werden künftig bereits ab 5 % (bislang: 25%) der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht.
3. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (z.B. Dividenden, Gewinnausschüttungen) werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
4. Aktienoptionen werden künftig anzeige- und veröffentlichungspflichtig sein und zwar unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben. Von der Anzeigepflicht sollen auch vergleichbare Finanzinstrumente umfasst sein.
5. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag wird gesetzlich verboten. Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen Aufwandsentschädigung, etwa im Vorstand eines Vereins, sollen erlaubt bleiben, sofern die Aufwandsentschädigung verhältnismäßig ist.
6. Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit werden untersagt.
7. Der Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern und den Missbrauch künftig gesetzlich verbieten.
8. Abschöpfung verbotener Einnahmen: Wenn Abgeordnete ihre Mitgliedschaft missbrauchen oder gegen das gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, sind diese Einnahmen an den Bundestag abzuführen.
9. Für die Fälle der Nummer 5 bis 7 wird als zusätzliche Sanktion auch ein Ordnungsgeld verhängt.
10. Reform des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit).
11. Die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete wird verboten.
12. Die Koalition wird weitere Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen.
Perspektivisch wünsche auch ich mir die vollständige Transparenz ab dem ersten Euro Nebenverdienst. In der SPD werden wir uns weiter dafür einsetzen. Für mich selbst gilt wie bisher: volle Transparenz über meine Einkünfte und keine bezahlten Nebentätigkeiten neben meinem Mandat. Mehr Informationen dazu finden Sie auf meiner Homepage unter https://www.oliver-kaczmarek.de/bundestag/.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek