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Oliver Kaczmarek
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Frage von Bernd D. •

Frage an Oliver Kaczmarek von Bernd D. bezüglich Energie

Hallo Herr Kaczmarek,

ich betreibe seit 1995 eine 150kW Windkraftanlage (WKA) mit 50 Bürgern aus Schwerte und Umgebung in Form einer GbR.
Diese WKA muss nun zum 31.12.20 abgeschaltet und im nächsten Jahr abgerüstet werden, obwohl sie voll funktionsfähig ist und zumindest in den letzten 5 Jahren störungsfrei betrieben wurde.
Dies geschieht aufgrund der im Jahre 2000 beschlossenen EEG-Novelle, die die Vergütung aus dem EEG nur bis zum 31.12.2020 regelt. Mit den nun angebotenen 2ct aus der Direktvermarktung (drei Anbieter) können nicht einmal die Kosten so einer "kleine" WKA gedeckt werden.
Werden so die "Pioniere" der Windkraft nun abgestraft? Kann man mit dem Abbau aller alten Anlagen die Klimaziele der Regierung (Koalitionsvertrag= 65% regenerative Energie) überhaupt erreichen??

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Degwer
Geschäftsführer (ehrenamltlich)
Windkraft Schwerte GbR

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage zur EEG-Novelle.
Um die im Klimaschutzgesetz rechtlich verbindlich verankerten Klimaziele sicher zu erreichen, haben wir eine umfassende EEG-Novelle beschlossen, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den erforderlichen Schwung verleiht. Mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien am Stromverbrauch, so haben wir es im Koalitionsvertrag mit der Union vereinbart, sollen es bis 2030 sein; die vollständige Umstellung auf Erneuerbare Energien im Stromsektor kann und muss bereits deutlich vor dem Jahr 2050 beschritten werden.
Nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner haben wir in dieser Woche den Weg frei gemacht für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Das ist ein starkes Signal für Klimaschutz und Beschäftigung. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Solarenergie kann jetzt weiter Fahrt aufnehmen. Wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen sowie Stromanbieter*innen, Vermieter*innen und Mieter*innen in Zukunft beim Ausbau der Erneuerbaren Energien an einem Strang ziehen.
Gemeinden, in denen Windparks gebaut werden, erhalten einen finanziellen Ausgleich. Zudem erleichtern wir Mieterstrom und unterstützen damit Mieter*innen: Wenn Vermieter*innen Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren und ihn direkt oder indirekt über den Stromanbieter an die Mieter*innen verkaufen, können sich künftig mehrere Parteien oder ein ganzes Quartier eine EEG-Anlage unbürokratisch teilen. Wir befreien außerdem Solaranlagen mit weniger als 30kw-Leistung von der EEG-Umlage und fördern damit den Eigenverbrauch bei der Solarenergie. Und wir sorgen dafür, dass EEG-Anlagen der ersten Stunde, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, weiterhin betrieben werden können.
Außerdem ist für Windkraftanlagen künftig eine Südquote vorgesehen, damit sich Länder wie Bayern (mit ihrer 10H-Regelung) oder auch Baden-Württemberg beim Windkraftausbau nicht länger aus der Affäre stehlen können. Bei­des sind Forderungen, die wir als SPD-Bundestagsfraktion bereits seit langem erheben, und mit denen wir uns nun durchsetzen konnten.
Aber die SPD möchte mehr erreichen. Deshalb haben wir uns auf einen Entschließungsantrag geeinigt, dessen Maßnahmen im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden. Dazu gehören die Anhebung der Ausbauziele für Windenergie an Land und Photovoltaik und ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die EEG-Umlage soll auf Null gesenkt werden, alternativ ist ein haushaltsneutrales Finanzierungsmodell vorgesehen. Auch muss das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/234/1923482.pdf
und den Entschließungsantrag hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/253/1925302.pdf
In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Unterstützung unseres gemeinsamen Anliegens und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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