Frage an Oliver Kaczmarek von Friedrich W.
Guten Morgen Herr Kaczmarek,
mit welchen Argumenten können Sie mich und die anderen Wähler von dem Gegenteil der Sinnfreiheit Ihrer Zustimmung zur Änderung des Grundgesetzes zur Autobahnprivatisierung überzeugen ?
Ich bitte Sie, mir als Wähler, Ihre Beweggründe darzulegen.
mit freundlichen Grüßen
Friedrich Wendeler
Sehr geehrter Herr Wendeler,
vielen Dank für Ihre Frage zur Reform der Bund-Länder-Finanzen. Das wichtigste vorab: Ich habe der Grundgesetzänderung zugestimmt, weil dadurch endlich die Gefahr einer Privatisierung deutscher Autobahnen und Fernstraßen ausgeschlossen wird.
Durch die verabschiedete Novelle heißt es fortan in §90 Abs. 1 des Grundgesetztes: „Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“ Vieles, was bislang rechtlich möglich gewesen wäre an Einbeziehung privater Betreiber und institutionellen Investoren ist jetzt erstmals rechtlich ausgeschlossen. Wir haben geregelt, dass nicht nur Autobahnen und Bundesfernstraßen zu einhundert Prozent selbst im unveräußerlichen Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die neugegründete Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird.
Ausgeschlossen wird auch eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft auf Dritte, z.B. durch Öffentlich-Private-Partnerschaft in Teilnetz. In Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes wurde dazu der Satz eingefügt: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“
Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. „Privatrechtlich“ heißt aber nicht „Privatisierung“. Deutschland organisiert zum Beispiel einen Großteil seiner internationalen Entwicklungshilfe über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die ebenfalls eine GmbH ist. Trotzdem hat wohl noch niemand ernsthaft behauptet, Deutschland habe seine Entwicklungshilfe privatisiert.
Mit den verabschiedeten Gesetzentwürfen ist es uns also gelungen, eine gemeinwohlorientierte Einrichtung für ein effizientes Autobahn-Netz in Deutschland zu schaffen, das allen Menschen in unserem Land zu Gute kommt und nicht den Gewinninteressen einzelner Konzerne.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Kaczmarek